In der deutschen Politik wurden in den letzten Tagen die Stimmen lauter, dass für kleine und mittelgroße Firmen in Europa eine neue Rechtsform geschaffen werden sollte. Der deutsche Mittelstand erhält damit neue Hoffnung auf die Einführung einer „Europa-GmbH“. Parallel zur Diskussion in Deutschland kommt nun auch in Brüssel Bewegung auf dem Terrain des Gesellschaftsrechts, denn Mitte 2011 soll es eine Konferenz zur Bestandsaufnahme zum EU-Gesellschaftsrecht geben.
Im Zuge dessen hat die Kommission eine Expertengruppe eingesetzt, die die Arbeit der Kommission begleiten und inhaltlich bereichern soll. Die Themen der Arbeitsgruppe lassen sich in die Bereiche
- Unternehmensmobilität: Richtlinie zur Sitzverlegung, Internationales Gesellschaftsrecht, EuGH-Rechtsprechung sowie EU-Rechtsformen;
- Kapitalerhalt: Kapital-Richtlinie und Rechnungslegungsstandards /IFRS sowie
- Konzernrecht: Unternehmensstrukturen und Board-Strukturen (1-Board versus 2-Board-System).
einteilen. Als generelle Fragen dürften hier wohl von Interesse sein: Wo brauchen wir mehr und wo weniger Harmonisierung? Ist es sinnvoll, dass für die EU-Rechtsformen (SE, SPE, SCE) das Einstimmigkeitserfordernis im Rat herrscht? Und in welcher Form lassen sich Widersprüche auflösen und die beiden Ansätze im Gesellschaftsrecht „Schutz von Gläubigern und Anlegern“ versus „Förderung des Unternehmertums“ vereinbaren?
Die Expertengruppe soll dreizehn Personen umfassen und bis März 2011 dreimal zusammenkommen. Deutscher Vertreter ist Prof. Dr. Theodor Baums. Nähere Informationen hierzu dürften demnächst auf der Website des Generalsekretariats der KOM erscheinen.