Grünbuch der EU-Kommission zur Corporate Governance

Das europäische Gesellschaftsrecht gerät wieder in Bewegung. Der letzte wichtige Rechtsakt war die Aktionärsrechte-Richtlinie im Jahr 2007 (die immer noch nicht in allen EU-Staaten umgesetzt ist). Nach vier Jahren scheint wieder Regulierungsbedarf zu bestehen. Vorige Woche hat die EU-Kommission ein „Grünbuch“ vorgelegt, in dem sie ihre weiteren Vorstellungen über einen „europäischen Corporate-Governance-Rahmen“ zur Diskussion stellt. Bis zum 22. 7. 2011 können Beiträge an markt-complaw@ec.europa.eu übermittelt werden, die auf der Internetseite der Kommission veröffentlicht werden. Zudem findet Mitte Mai 2011 eine große öffentliche EU-Konferenz in Brüssel über die „Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts“ statt. Das alles ist zunächst ein lobenswertes Vorgehen, denn eine Überraschung mit legislatorischen Akten wird so eher vermieden – die nationale Gesetzgebung könnte sich hieran ein Beispiel nehmen. Warum nicht auch hierzulande ein Grünbuch, das nach den notwendigen oder auch nur wünschenswerten Fortentwicklungen im Unternehmensrecht fragt? Wenn erst einmal ein Referentenentwurf den „interessierten Kreisen“ (wie es heißt) zugeleitet wurde, ist es für eine über Diskussion, die über die Formulierungen des Entwurfs hinausreicht, zu spät.

In der Sache sind es weit reichende Themen, die das Grünbuch der Kommission für die Regulierung auf europäischer Ebene entdeckt. Im Zentrum steht der Aufsichtsrat: „Es bedarf leistungsfähiger, wirksamer Verwaltungsräte, die der jeweiligen Geschäftsführung Paroli bieten können“. Eine Fußnote stellt klar, dass das Grünbuch die „Beteiligung von Arbeitnehmern in Aufsichtsorganen nach nationalem Recht“ nicht beeinflussen will: also wieder einmal Mitbestimmung ausgeklammert. Das Grünbuch interessiert sich aber durchaus für die Zusammensetzung des Rates, indem nach internationaler und „geschlechterspezifischer Diversität“ gefragt wird. „Die geschlechterspezifische Diversität kann einen Beitrag zur Bekämpfung von Standarddenkmustern leisten. Auch gibt es Nachweise dafür, dass Frauen unterschiedliche Führungsstile haben, an mehr Verwaltungsratsitzungen teilnehmen und eine positive Auswirkung auf die kollektive Gruppenintelligenz zeitigen“ (S. 7). Eine Quote wird nicht angekündigt, sondern insoweit auf ein anderes Strategiepapier der Kommission verwiesen. Unter Hinweis auf eine OECD-Studie wird eine regelmäßige externe Evaluation des Aufsichtsrates ins Spiel gebracht. Das läuft auf eine bürokratische Prozedur hinaus und sollte nicht weiterverfolgt werden.

Den Aktionären ist der zweite Teil des Grünbuchs gewidmet. Insbesondere die Rolle institutioneller Anleger wird thematisiert. Auch die Beratungsfirmen für die Stimmrechtsvertretung (proxy advisors) geraten in den Blick der Kommission. Diese Einrichtungen (z.B. RiskMetrics) gewinnen vor allem im internationalen Zusammenhang an Bedeutung (und Macht), denn viele institutionelle Investoren halten sich an deren Empfehlungen. Die Konsultationsfrage lautet: „Sollte in den EU-Rechtsvorschriften eine größere Transparenz der Berater für die Stimmrechtsvertretung gefordert werden, wenn es beispielsweise um ihre Analysemethoden, Interessenkonflikte und ihre Konfliktbewältigungsstrategie und/oder um die Anwendung bzw. Nichtanwendung eines Verhaltenskodexes geht?“

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