Im EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit ist gestern erneut der Versuch gescheitert, Einigkeit über die Europäische Privatgesellschaft (EPG bzw. SPE) zu erzielen. Deutschland erhob Bedenken wegen der Mitbestimmung, der Sitzverlegung und dem Mindestkapital. Nun wird auf einem Treffen des Rates Ende Juni 2011 ein weiterer Anlauf unternommen. Mit der EPG soll eine europäische Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen geschaffen werden.
Der Vorschlag für ein Statut wurde im Juni 2008 von der Kommission präsentiert, das Europäische Parlament stimmte im März 2009 zu, doch im Dezember 2009 scheiterte der erste Versuch einer Einigung im Rat. Im Frühjahr 2011 haben sich Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene intensiv mit dem Verordnungsvorschlag befasst und einen revidierten Entwurf dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit vorlegt. Zu den umstrittenen Punkten hat die ungarische Ratspräsidentschaft aktuell folgende Kompromissvorschläge eingebracht: Die Sitzfrage wird dem nationalen Recht überlassen; das Mindestkapital kann von den Mitgliedstaaten auf bis zu 8 000 € festgesetzt werden; die Mitbestimmung setzt nach dem nationalen Recht bei 500 Arbeitnehmern ein und wird auch bei einer Sitzverlegung beibehalten, wenn mindestens 1/3, aber nicht weniger als 500 Arbeitnehmerzahl im Herkunftsstaat beschäftigt sind. Nach Aussage des deutschen Vertreters in der Ratssitzung würde Deutschland würde Deutschland einer Trennung von Register und Verwaltungssitz nur für Konzerntochtergesellschaften zustimmen (damit eine hierzulande registrierte Tochtergesellschaft in anderen Mitgliedstaaten hauptsächlich tätig sein kann).