Chinesische Unternehmen drängen an Deutsche Börse

Immer mehr chinesische Unternehmen drängen an die Deutsche Börse. Nach Angaben der Deutschen Börse hat die Zahl inzwischen die 30 überschritten, und – je nach Marktumfeld – könnte bald das halbe Hundert voll sein.

In Zeiten globalisierter Kapitalmärkte und der Dominanz der Handelsplätze von New York und London ist eine solche Entwicklung erstaunlich und regt zur Suche nach den Gründen an. Ein erster Aspekt ist die Branche: Es geht ganz überwiegend um Maschinenbau- und Technologie-Unternehmen, zum Teil solche, die den deutschen Markt (etwa in Form der Handelsriesen Metro und Obi) beliefern. Für ihren Schritt nach Deutschland führen sie an, dass sie hier „vom Markt verstanden“ werden; in New York oder London würden sie demgegenüber – weil dort „jeder hingeht“ – gar nicht auffallen.

Ein weiterer genannter Aspekt lässt allerdings den Juristen aufhorchen: Genannt wird nämlich auch das verlässliche(re) regulatorische Umfeld der Deutschen Börse. Bei Lichte besehen könnte dies (auch) heißen, dass das kodifizierte kontinentaleuropäische Zivilrecht als verlässlicher empfunden wird als das stärker auf eine Suche nach Einzelfallgerechtigkeit ausgerichtete common law. Sicher, „regulatorische Verlässlichkeit“ ist nicht allein eine Frage des Rechtssystems, zumal Kapitalmarktrecht ohnehin recht stark kodifiziert ist, auch in England und den USA. Aber die Aussage macht doch zumindest nachdenklich, weil sie der Diskussion um den „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ eine neue Facette hinzufügen könnte.

Wer die Begründung etwas näher hinterfragt, stößt im Übrigen gleich auf die Sorge, mit unberechtigten Klagen überzogen zu werden, vor allem in den USA. Nach betrügerischen Emissionen chinesischer Unternehmen häuften sich dort nämlich die Fälle, in denen Gesellschaften aus dem Reich der Mitte unter Generalverdacht gestellt würden – und dementsprechend bei geringsten Anzeichen fehlerhafter Informationen mit (Sammel-)Klagen überzogen werden. Sicher: Betrug gehört verfolgt, und zwar gerade auch zivilrechtlich, aber andererseits ist die Frage, wie man mit den Fällen bloßen Verdachts – und das ist die Mehrzahl der Fälle – umgeht. Je stärker ein System „over-inclusive“ arbeitet, desto weniger attraktiv ist es (verständlicherweise) für den Emittenten.

Letztlich steht dahinter die Frage nach den Kosten für eine Emission, die auch ungeachtet des Klagerisikos von chinesischen Unternehmen für eine Emission in Deutschland angeführt werden. Denn wenn die Emissionskosten in London die Hälfte derer von New York und in Frankfurt die Hälfte derjenigen von London betragen, liegt Frankfurt vor allem für kleinere Unternehmen – und um diese geht es bislang – näher an Peking als London oder New York.

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