Schiedsverfahren als adäquate Alternative zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Schiedsverfahren stellen generell eine adäquate Alternative zur Durchführung eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten dar. Gerade bei Streitigkeiten, die sich überwiegend im technischen Bereich abspielen und/oder bei denen vertrauliche Informationen eine große Rolle spielen, kann ein Schiedsverfahren entscheidende Vorteile bieten. Auch bei internationalen Vertragsverhandlungen können sich die Vertragsparteien häufig leichter auf eine Schiedsklausel als auf einen ordentlichen Gerichtsstand einigen, da sich beide Parteien „neutralen“ Verfahrensregeln unterwerfen und nicht-vertraute Prozessordnungen anderer Jurisdiktionen weitestgehend nicht zur Anwendung kommen.

Auf  rein nationaler Ebene besteht ebenso immer dann, wenn die Parteien vorab vertraglich eine Schiedsklausel vorgesehen haben, die Möglichkeit, die starren Verfahrensregeln der deutschen Zivilprozessordnung weitestgehend durch flexiblere Schiedsverfahrensregelungen abzulösen. Auch ein im Regelfall nicht öffentlicher Verfahrensverlauf und die Möglichkeit der zusätzlichen Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit bieten den Parteien weitere entscheidende Vorteile gegenüber einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Für die Gestaltung der Schiedsklausel, die vertraglich zu vereinbaren ist, ist entscheidend, auf welche Schiedsordnung (also Verfahrensregeln) sich die Parteien einigen. Von den verschiedenen Institutionen, die die Durchführung von Schiedsverfahren anbieten, werden für die Vereinbarung einer Schiedsklausel bereits vorformulierte Klauseln vorgehalten, die dann an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden können. Die Schiedsklauseln für die einzelnen Institutionen unterscheiden sich grundsätzlich nur im Detail. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass die anzuwendende Schiedsverfahrensordnung sowie weitere verfahrensrechtliche Aspekte wie Schiedsort oder Anzahl der Schiedsrichter in der Schiedsklausel eindeutig geregelt werden, um einen Disput über diese formalen Punkte zu vermeiden. In der Konsequenz ergibt sich aus der vereinbarten Schiedsklausel dann auch der weitere Verfahrensablauf, der durch die gewählte Schiedsverfahrensordnung vorgegeben wird. Grundsätzlich sind die Parteien bei der Auswahl der Schiedsordnung und der Einigung auf die vorgenannten Eckpunkte frei. In der internationalen Vertragspraxis wird zwischen den Parteien häufig eine Einigung auf die Anwendung der Verfahrensregeln der Internationalen Handelskammer in Paris (International Chamber of Commerce – ICC) erzielt.

Zu beachten ist dabei, dass die ICC die aktuell gültige Fassung der Schiedsordnung, die seit 1998 in Kraft ist, überarbeitet und aktualisiert hat. Im September 2011 wurden die überarbeiteten Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer (ICC) offiziell vorgestellt. Diese neuen Regeln für Verfahren am Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC werden zum 1. 1. 2012 in Kraft treten. Mit dieser umfangreichen Überarbeitung reagiert die Internationale Handelskammer vor allem auf die zunehmende Komplexität der streitgegenständlichen Verfahren und zielt auf eine Steigerung der Effizienz der Verfahren und damit eine gleichzeitige Senkung der Kosten ab.

Die neue Schiedsordnung regelt nunmehr in einem gesonderten Abschnitt auch komplexe Mehrparteienverfahren und enthält Regelungen zur Bündelung von Schiedsverfahren. Ein neu installierter sog. „Emergency Arbitrator“ soll es den Parteien ermöglichen, bereits vor der Konstituierung des Schiedsgerichts dringende vorläufige oder sichernde Maßnahmen zu beantragen. Auf diese Weise wird nunmehr ein vorläufiger Rechtsschutz innerhalb des Schiedsverfahrens ermöglicht. Dies kann vor allem im Hinblick auf den Schutz vertraulicher Informationen wichtig sein, wenn ein weiterer Verstoß gegen die Vertraulichkeitsregelungen bzw. eine wiederholte Weitergabe von vertraulichen Informationen unterbunden werden sollen. Schließlich wurden auch die Regeln zum Ablauf des Verfahrens überarbeitet.

Ob die durch die Überarbeitung der ICC Schiedsordnung erstrebte Beschleunigung und Kosteneffizienz auch in der Praxis die gewünschte Wirkung zeigen wird, wird sich im Laufe des Jahres 2012 zeigen, wenn die ersten Schiedsverfahren nach der neuen ICC Schiedsordnung durchgeführt werden. Unabhängig davon bieten sich Schiedsverfahren gerade bei Konstellationen, die eine besondere Vertraulichkeit erfordern, immer als sinnvolle Alternative zu Verfahren vor den ordentlichen Gerichten an.

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