Bankenregulierung: Trennung des Kreditgeschäfts vom Investmentbanking

Nicolai Moriz Mertz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bucerius Law School, Hamburg

Das Augenmerk der Medien liegt gegenwärtig auf der Bewältigung der Staatsschuldenkrise. Das lenkt die öffentliche Diskussion von der Frage ab, wie es zu den Verwerfungen im Bankensektor, die eine der Hauptursachen der Staatsschuldenkrise sind, kommen konnte und wie ähnliche Entwicklungen in Zukunft effektiv verhindert werden können. Analysiert man die Bankenregulierung von einem ordnungsökonomischen Standpunkt aus, zeigt sich einer der wahren Schwachpunkte: im Bankensektor wird – legal – das marktwirtschaftliche Grundprinzip der Haftung durchbrochen.

Banken sind Finanzintermediäre, die Geld von Sparern einsammeln und gebündelt an Kreditsuchende gegen Zahlung eines Zinses weiterreichen. Problematisch ist daran, dass die Kredite an die Realwirtschaft risikobehaftet sind – sie können ausfallen -, während die Sicht- und Spareinlagen der Bankkunden, mit denen die Kredite finanziert werden, risikolose Geldanlagen sind. Das ist solange vernachlässigbar, wie die Bank den Ausfall eines Kredites durch Gewinne aus anderen Krediten und insbesondere Eigenkapital ausgleichen kann. Eine Eigenkapitalquote von ca. 8% der ausstehenden risikogewichteten Kredite, wie sie mit Basel III geplant ist, stellt für das klassische Kreditgeschäft eine recht hohe Sicherheit dar. Auf diese Weise lässt sich mit relativ geringem Haftungskapital ein hohes Kreditvolumen zu günstigen Zinssätzen bewältigen – was einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt.

Den großen Universalbanken, die klassisches Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Investmentbanking unter einem Dach vereinen, ist jedoch auch die Möglichkeit eröffnet, die Einlagen der Bankkunden oder von anderen Banken geliehenes Geld nicht der Realwirtschaft in Form von Krediten zukommen zu lassen, sondern mit diesem Geld im Rahmen des Investmentbanking tätig zu werden. Das reicht vom einfachen Wertpapierhandel bis zu hochspekulativen Wetten auf komplizierte Marktentwicklungen. Problematisch daran ist, dass in letzteren Fällen der volkswirtschaftliche Nutzen, der als Rechtfertigung für die „Wandlung“ von risikolosen Spareinlagen in risikobehaftete Kredite dient, fraglich ist und die Verlustrisiken oft nicht hinreichend kalkulierbar sind.

Mit Geld zu spekulieren sollte zwar erlaubt sein, aber nur solange es sich dabei entweder ausschließlich um Eigenkapital der Investoren handelt oder die Fremdkapitalgeber bereit sind das Verlustrisiko zu tragen. Nicht dagegen sollten hochspekulative und mitunter mit enormen Risiken verbundene Finanzmarktwetten mit Geldern durchgeführt werden, die ursprünglich aus risikofreien Spareinlagen der Bürger stammen. Aus diesem Grund darf – soll die Durchbrechung des Haftungsgrundsatzes mit volkswirtschaftlichen Erwägungen gerechtfertigt werden – die Kreditvergabe aus Sicht- und Spareinlagen ausschließlich einem eng umrissenen Kreis von Empfängern zufließen. Und das Investmentbanking gehört nicht dazu.

Hinzu kommt, dass Investmentbanken eine hohe Volatilität in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verzeichnen können. Wertpapierspekulationen können enorme Gewinne erwirtschaften, sie können aber auch innerhalb kürzester Zeit zu hohen Verlusten führen. Wenn das Investmentbanking mit dem Kreditgeschäft in einer Universalbank bilanziell vereint ist, führt dies leicht dazu, dass in erfolgreichen Jahren die Gewinne des Investmentbanking zur Freude der Aktionäre ausgeschüttet werden. Verspekulieren sich die Händler jedoch, schlagen die Verluste direkt in die Bilanzen des Einlagen- und Kreditgeschäfts durch. Das gefährdet zunächst die Vergabe neuer Kredite an die Wirtschaft, schlimmstenfalls droht dadurch aber innerhalb kürzester Zeit sogar die Insolvenz der Bank und der Verlust sicherer Kundeneinlagen.

Der Einlagensicherungsfonds leistet freilich im Hinblick auf die privaten Banken eine gewisse Abhilfe, allerdings zunächst auch nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Und im Fall einer systemischen Bankenkrise bleibt die Tragfähigkeit des Einlagensicherungsfonds ungewiss.

Nötig ist daher, ein Trennbankensystem einzuführen, also das Einlagen- und Kreditgeschäft vom Investmentbanking vollständig zu trennen. Diese Forderung setzt sich im Ausland bereits (wieder) teilweise durch. Die britische Bankenkommission, die sich mit einer Reform des Bankensektors in Großbritannien beschäftigt, fordert eine solche Abtrennung des Investmentbankings. Auch die OECD hat sich dieser Forderung kürzlich angeschlossen. In Deutschland wurde dieser Ansatz zwar ins Gespräch gebracht und die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Aufgeschlossenheit signalisiert. Doch es steht zu befürchten, dass sich nicht nur die Banken gegen diese tiefgreifende Strukturreform zur Wehr setzen werden, sondern angesichts der großen Herausforderungen der Staatsschuldenkrise die politische Reformenergie auf anderen Feldern absorbiert wird.

Eine Abtrennung des Investmentbanking vom Einlagen- und Kreditgeschäft ist aber ein essentieller Baustein, um die Kernfunktionen der Banken sicherzustellen und ihre privilegierte Stellung in Bezug auf den Haftungsgrundsatz zu rechtfertigen.

Kommentare sind geschlossen.