Was ist in der Pipeline? Auf einer Veranstaltung des Instituts für Unternehmensrecht in Düsseldorf skizzierte Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesjustizministerium) die Vorhaben in diesem Jahr:
Geschlechterquote im Aufsichtsrat: Der Referenten-Gesetzentwurf des BMJV „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ ist hausintern fertiggestellt; er befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Seine Zuleitung an die „interessierten Kreise“ ist noch in diesem Monat zu erwarten.
Vorstandsvergütung: Insoweit ist in nächster Zeit kein Gesetzentwurf vorgesehen. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag lautet, die Entscheidung der Hauptversammlung zuzuweisen. Das sieht auch der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom April 2014 vor (Rechtsboard vom 19. 5. 2014).
Beschlussmängelrecht: Eine große Reform ist nicht geplant. Die Änderungen durch das ARUG wirken. Über Einzeleingriffe wird nachgedacht (insbesondere: fehlerhafte Aufsichtsratswahl).
Organhaftung: Der 70. Deutsche Juristentag im September 2014 wird abgewartet: Dessen Beratungen zu „Reform der Organhaftung? – Materielles Haftungsrecht und seine Durchsetzung in privaten und öffentlichen Unternehmen“ werden ausgewertet.
Aktienrechtsnovelle 2014: sie wird neu eingebracht. Ein Referentenentwurf des BMJV liegt vor (Rechtsboard vom 26. 5. 2014). Die bis Mitte Juni eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet. Es folgt der Regierungsentwurf, mit dem das eigentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt.
Einpersonengesellschaft mbH: Die EU-Kommission hat die Einführung einer „SUP – Societas Unius Personae“ vorgeschlagen (Rechtsboard vom 14. 4. 2014). Sollte diese Richtlinie verabschiedet werden, ist über deren Implementation in das deutsche (GmbH-)Recht nachzudenken.
Weitere Gegenstände künftiger Gesetzgebung wurden angedeutet: Änderungen im Umwandlungsrecht (Konzernausgliederung?), Beschleunigung der Spruchverfahren, Neuregelung (Abmilderung) der Cooling-off Periode sowie weitere Maßnahmen zur Transparenz der Anteilseigner.