Altersdiskriminierung durch das aktuelle Rentenpaket?

Dr. Rupert Felder, Vice President Global HR, Heidelberger Druckmaschinen AG und Vizepräs. des Bundesverbands der Arbeistrechtler in Unternehmen - BVAU

Dr. Rupert Felder, Vice President Global HR, Heidelberger Druckmaschinen AG und Vizepräs. des Bundesverbands der Arbeistrechtler in Unternehmen – BVAU

Noch wenige Tage, dann trifft das Wahlgeschenk „Rente63“ bei den Empfängern ein. Nicht überall macht sich Wohlgefallen breit. Auf den letzten Zentimetern vor der Beschlussfassung im Bundestag hat sich jedoch in den Gesetzestext verirrt, dass die beiden letzten Jahre vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Beitragsjahren gerechnet werden, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt sind. Das soll „Missbrauch“ verhindern und eine befürchtete Frühverrentungswelle stoppen. Woher die Angst vor dem Stellenabbau, konnte man doch wochenlang nichts anderes lesen, als dass die sozialpolitische Welt aus den Angeln gerät durch dieses Gesetz und eigentlich alle Welt händeringend Arbeitskräfte sucht, die bis weit über die 63 hinaus arbeiten wollen. Also was jetzt: Angst vor Frühverrentung oder vor dem Fachkräftemangel? Dabei ist der Ministerialbürokratie Lob zu zollen: die Systematik blieb unangetastet und die sich nachschärfende Hydraulik der Monatsanpassung schiebt das Renteneintrittsalter ja wieder in Richtung 65. Wer genau liest: es gilt Rente „ab“ 63 und nicht „mit“. Das hat Schlimmeres verhindert, nur ein einziger Rentenzugangsmonat kommt in den Genuss der Rente „mit“ 63. Und auch hier gilt bei genauem Hinsehen, dass sich eigentlich nichts geändert hat, außer dass die Rentenabschläge wegfallen, wenn 45 Beitragsjahre zusammenkommen. Und auch hier haben die findigen Juristen das Wörtchen „Pflichtbeitrag“ bewusst gesetzt. Gut gemacht, liebe Ministerialbeamte. Damit wird klar: es ist kein Anschlag auf das System sondern das Streichen von Abschlägen. Kaum einer geht früher, kaum einer geht später. Wer früher geht, freut sich über wegfallende Abschläge.

Das macht aktuell auch die betriebliche Praxis interessant: auslaufende Altersteilzeitverträge wurden geschlossen, bevor der Koalitionsvertrag stand. Das führt nun dazu, dass ein Arbeitnehmer nach Auslaufen des Altersteilzeitvertrags plötzlich ohne Abschläge dasteht (mit denen er kalkuliert und für die der Arbeitgeber oftmals Abfindungen bezahlt hat). Und andere haben wenige Monate zu überbrücken, die ein Altersteilzeitvertrag vor dem 63 Lebensjahr ausläuft. Auch hier gilt die Trennung von arbeitsrechtlichem Vertrag über das Ende des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtliche Fallgestaltung eines eventuell ungeminderten Rentenbezugs, wenn noch ein paar Monate überbrückt werden. Jeder prüft jetzt mit dem Beitragsnachweis und dem Kalender in der Hand den optimalen Absprungspunkt.

Insofern wird sich die Aufregung über die Rente ab oder mit 63 legen und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kann zur Autobahnvignette übergehen. Aber: dass die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn nicht zählen, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt ist, das ist politisch gewollt, aber rechtlich bedenklich. Die rentennahen Jahrgänge waren schon immer für Personalabbau erste Wahl, warum auch nicht. So ist die Altersteilzeit entstanden, teuer und millionenfach genutzt. Im Jahr 2013 hat die Agentur für Arbeit laut eigenem Geschäftsbericht rund 1,4 Milliarden Euro an Fördergeldern für Altersteilzeit bezahlt. Das ist Geld aus der Arbeitslosenversicherung, statt aus der Rentenkasse, aber auch teuer. Aber es bestand sozialpolitischer Konsens, dass ein sanfter Ausstieg aus dem Erwerbsleben gewollt ist.

Jetzt blockieren die Ungleichbehandlung dieser zwei letzten Jahre vor Rentenbeginn jedes Modell in dieser Altersklasse und ist damit nach meiner Auffassung zumindest mittelbar diskriminierend. Die letzten zwei Jahre vor Altersrente, das ist am Lebensalter festzumachen und daher Altersdiskriminierend. Die Ungleichbehandlung mit Pflichtbeiträgen aus früheren, im Lebensalter jüngeren Zeiten einer Arbeitslosigkeit ist nicht haltbar. Damit wird dem 61-Jährigen – unverschuldet – die Möglichkeit genommen, den gleich honorierten Rentenzugang zu erlangen. Das lädt ein, gerichtlich überprüft zu werden. Man hätte das anders lösen können, als ausgerechnet den Zwei-Jahreszeitraum vor dem Rentenbeginn zu nehmen, das wäre politisch anders gegangen. Wenn jetzt die ersten Gerichte das kippen sollten, dann bleibt von dem Rentenpaket nur das Wahlgeschenk der Rücknahme schon eingepreister Abschläge. Mehr war auch nicht gewollt.

 

 

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