Deutscher Corporate Governance Kodex: Änderungsvorschläge der Regierungskommission

Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll im Mai an drei Stellen fortgeschrieben werden. Zielrichtung ist die weitere Professionalisierung der Arbeit des Aufsichtsrates. Geplant ist eine Empfehlung, wonach Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat mitzuteilen ist, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des Mandats erwartet wird. Damit wird signalisiert, welchen Einsatz das AR-Mandat in einer börsennotierten Aktiengesellschaft verlangt. Dieser Einsatz hat höchstpersönlich zu erfolgen, weshalb den Aktionären offengelegt wird, wenn ein Mitglied des AR nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen teilnahm. Allerdings ist eine persönliche Teilnahme auch per Telefon- oder Videokonferenz möglich, was im Kodex klargestellt werden soll. Schließlich wird daran gedacht, das Gremium immer wieder aufzufrischen: Künftig wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat eine Begrenzung der Zugehörigkeitsdauer in den Blick nimmt.

Um den Deutschen Corporate Governance Kodex ist es in den letzten Jahren ruhig geworden. Wesentliche Änderungen hat es nicht gegeben. Die Regierungskommission betreibt eine Politik der ruhigen Hand. Auch jetzt sind es keine grundstürzenden Vorschläge, die zur Konsultation gestellt werden. Der Feinschliff am Aufsichtsratsmandat ist eine begrüßenswerte, konsequente Fortentwicklung.

Die übrigen Änderungen betreffen Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen bzw. sollen für sprachliche Klarheit und bessere Lesbarkeit sorgen. Zur Streichung vorgeschlagen werden zwei überflüssige Empfehlungen, etwa die Selbstverständlichkeit, dass ausländische und inländische Kapitalmarktinformationen gleichsinnig gegeben werden.

Die Regierungskommission hat die Änderungsvorschläge auf ihrer Internetseite (www.dcgk.de) publiziert und fordert die „interessierte Öffentlichkeit“ zu Stellungnahmen bis zum 1.4.2015 auf. Zielgruppen des Konsultationsverfahrens sind „Vorstände, Aufsichtsräte  Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und weitere Berater  Wissenschaft  Verbände“ – also jedenfalls diejenigen, welche das Rechtsboard, den Betrieb oder das Handelsblatt lesen … .

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