EU-Aktivitäten im Bereich Digitalisierung und Unternehmensrecht

Die Digitalisierung im Unternehmensrecht war bislang im Wesentlichen auf zwei Felder beschränkt: Handelsregister und Hauptversammlung. Hier haben sich in den letzten zehn Jahre große Fortschritte ergeben. Die Handelsregister sind mittlerweile elektronisch geführt und abrufbar, die Hauptversammlung kann ggf. „im Wege elektronischer Kommunikation“ (§ 118 I 2 AktG) besucht werden. Jetzt wird eine neue Stufe gezündet. Die EU-Kommission greift die Digitalisierung im Unternehmensrecht insgesamt auf und bereitet für das kommende Jahr einen Rechtsakt dazu vor. Erste Schritte bestehen in Studien, die derzeit angefertigt werden bzw. wurden. Dann dürfte eine öffentliche Konsultation folgen. Das erklärte politische Ziel („Prioritäten der Kommission“) ist der digitale Binnenmarkt, der eine digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor zur Grundlage hat.

Die Unternehmensberatung everis ist derzeit im Auftrag der Kommission dabei, mit einem Online-Fragebogen festzustellen, wie die digitale Unternehmensgründung, die Kommunikation mit staatlichen Behörden und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesehen wird.

Eine von der EU-Kommission eingesetzte internationale Expertengruppe hat ihre Untersuchung über die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht bereits im März 2016 vorgelegt: „Report on digitalisation in company law.“ Sie mündet in eine Reihe von Empfehlungen für die Kommission. So wird etwa die Online-Gründung von Gesellschaften befürwortet sowie der Ausbau des digitalen Rechtsverkehrs zwischen der Gesellschaft und ihren Mitgliedern. Für börsennotierte Aktiengesellschaften sind die Empfehlungen kaum neu, jetzt steht das Übergreifen auf andere Gesellschaftsrechtsformen an. Die Internetseite der Gesellschaft soll als „designated homepage“ registriert werden und einen Standardsatz von Informationen bieten. Ferner befasst sich die Studie mit der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Dokumente und dem Petitum, dass die Unternehmensinformationen „at a single point“ gebündelt werden (für Deutschland s. § 8b HGB).

Auch im Europäischen Parlament ist das Thema angekommen. Der Rechtsausschuss des Parlaments hat im Juni 2016 eine Anhörung veranstaltet. Präsentiert wurde eine Ausarbeitung von Vanessa Knapp (Großbritannien), die fragt: „What are the issues relating to digitalisation in company law?“. Auch dort geht es um die zwei Bereiche: Kommunikation zwischen der Gesellschaft und dem Handelsregister, Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern sowie Dritten.

Man sieht: da ist einiges auf dem Wege. Oft wird beklagt, dass sich „die Bürger“ zu spät in europäische Rechtssetzungsaktivitäten einbringen (können). Auf dem hier skizzierten Felde dürften Engagement und Partizipation hochwillkommen sein.

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