EU-Kommission startet Konsultation zum europäischen Gesellschaftsrecht

Wie heißt das Zauberwort? Richtig: Modernisierung. Solches hat die EU-Kommission wieder einmal mit dem Gesellschaftsrecht vor. Es geht im Wesentlichen um die Nutzung von Online-Tools bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft sowie um deren grenzüberschreitende Mobilität. Unternehmen sollten überall dort, wo es möglich ist, digitale Instrumente nutzen können, von der Eintragung des Unternehmens über die Erfüllung der Berichtspflichten bis hin zur Kommunikation mit den Aktionären, erklärt die Kommissarin Věra Jourová. Dazu hat die Kommission eine Konsultation gestartet, die bis zum 6.8.2017 läuft. Jeder kann teilnehmen – und sollte es auch tun, denn die Ergebnisse gehen durchaus in den Diskussionsprozess ein.

Eine typische Frage (Nr. 2.1) lautet, ob es „structured online templates and forms, in particular for the registration of companies and their instruments of constitution“ geben solle. Die Tradition der Haupt-Versammlung ist in Frage gestellt mit  „shareholder resolutions without a physical meeting“ (Nr. 2.2).

Kaum ist die Aktionärsrechte-Richtlinie 2.0 verabschiedet (und muss bis 2019 umgesetzt werden), stehen die nächsten Änderungen und Reformen im europäischen Unternehmensrecht an (wohl ohne Großbritannien …). Es wird erwartet, das die Kommission bis zum Jahresende 2017 mit einem Vorschlag für einen Legislativakt aufwartet. Er könnte insbesondere die  „Online-Tools“ beinhalten als einen weiteren Schritt zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.Nicht zuletzt die Beratungsbranche wird diese Entwicklung genau beobachten und (re)agieren. Wenn es dank der digitalen Durchdringung einfacher wird, eine Gesellschaft zu gründen und bestimmte Rechtshandlungen zu vollbringen, wird das Massengeschäft ein Legaltech-Anwendungsgebiet erster Güte. Auch das in Deutschland gut eingespielte System von notarieller Mitwirkung an der Gründung bzw. Satzungsänderung und der gerichtlichen Registerkontrolle bei Eintragung dieser Vorgänge darf sich auf Herausforderungen einstellen.

 

 

 

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