Nach einer durchaus als angenehm empfundenen Pause (kein Reformstau!) seit Frühjahr 2017 geht es wieder los: Für 2019 ist eine ganz grundlegende Revision des DCGK geplant. Heute wurde der Entwurf vorgestellt und eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis Ende Januar 2019 läuft. Der neue Text hat „ein Drittel weniger Wörter“ (Kommission). Das Kapitel über die Hauptversammlung entfällt; sie wird mit einigen Sätzen in der Präambel erwähnt. Eine funktionale Einteilung nach den Aufgaben, der Organisation und der Vergütung der Verwaltungsorgane wird eingeführt. Gerade die Vorstandsvergütung bildet einen klaren Schwerpunkt der neuen Empfehlungen (der Pressetext spricht von „Regelungen“). Den Empfehlungen werden „Grundsätze“ vorangestellt, deren Anwendung künftig von Vorstand und Aufsichtsrat erläutert werden soll („apply and explain“, s. A 19). Die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat werden umfänglich konkretisiert. Es ist vorgesehen, dass der neue Kodex im April 2019 veröffentlicht wird.