Wie steht es zur (mutmaßlichen) Halbzeit der Großen Koalition um ihre unternehmensrechtlichen Vorhaben? Was könnte noch kommen? Im Grunde alles! Denn von den im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben ist bislang nicht eines umgesetzt worden. Das vieldiskutierte ARUG II, das seit Jahresanfang in Kraft (aber weithin nicht in Anwendung) ist, kommt dort gar nicht vor, da es sich um ein europarechtlich gebotenes Umsetzungsgesetz handelt.
Schauen wir auf die Ankündigungen und den aktuellen Stand der Dinge. Der Koalitionsvertrag v. 7.2.2018 sieht im Einzelnen vor:
„Neues Sanktionsrecht für Unternehmen.“ Der regierungsintern noch nicht abgestimmte Referentenentwurf eines Verbandssanktionengesetzes wurde im Herbst 2019 vom BMJV selbst geleakt (was es nicht alles gibt), dann zurückgezogen – seither gibt es aufgeregte Aufsätze und Tagungen, aber nichts Offizielles mehr dazu.
„Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren“. Es tagt eine Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Mitglieder: Bergmann, Grunewald, Hermanns, Liebscher, Roßkopf, C.Schäfer, Wedemann, Wertenbruch). Im Frühjahr 2020 soll es einen Bericht dieser Kommission geben. „Das BMJV beabsichtigt, nach Abschluss der Arbeiten der Expertenkommission einen Referentenentwurf zur Reform des Personengesellschaftsrechts vorzulegen. Im Zuge der Entwurfserstellung wird geprüft, inwieweit auch die Arbeitsergebnisse der Kommission in dem Modernisierungsgesetz aufgegriffen werden können.“ (BT-Drucks. 19/7366, S. 8).
„Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir … Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen.“ Der Deutsche Juristentag 2018 in Leipzig hat sich damit befasst – aber bislang noch nicht öffentlich die Bundesregierung. Ob da noch was kommt?
„Wir prüfen, ob zur Erleichterung von Forschungskooperationen eine neue Rechtsform für diese Art der Zusammenarbeit eingeführt werden sollte“. Über den Hintergrund dieser Prüfaufgabe gibt es manche Mutmaßung. Es wird dabei nichts herauskommen.
„Im Interesse von bürgerschaftlichen Initiativen (streben wir) Verbesserungen im Vereinsrecht an.“ Nichts gehört und gesehen. Gäbe es etwas, würde das ein Thema für den 5. Vereinsrechtstag sein, ist es aber nicht.
Die Online-Registrierung von Kapitalgesellschaften und deren grenzüberschreitenden Sitzverlegung wurden im Koalitionsvertrag als europäische Projekte ebenfalls genannt. Im April 2019 wurden die entsprechenden EU-Richtlinien (Company Law Package) verabschiedet. Die Online-Gründung ist bis zum 1.8.2021 umzusetzen, die Mobilitäts-Richtlinie erst bis zum 31.1.2023. Das BMJV hat eine Expertenkommission eingesetzt (bestehend aus Prof. Dr. Christoph Teichmann, Prof. Dr. Heribert Heckschen, Dr. Susanne Zwirlein und Prof. Dr. Jessica Schmidt).
„Dort, wo erforderlich, werden wir das Kartellrecht modernisieren„. Dazu gibt es seit Oktober 2019 einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz)„.
Umzusetzen noch in dieser Wahlperiode ist auch die unternehmensrechtlich bedeutsame Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023), und zwar im Wesentlichen bis zum 17.7.2021.