Wie viel Daseinsvorsorge wollen wir uns noch leisten?

RA Peter Lindt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Bereits mehrfach haben wir an dieser Stelle das Thema Wasserversorgung, die Angemessenheit der Preise für eine sichere und nachhaltige Versorgung und die derzeitige Rechtsentwicklung hinsichtlich der Überwachung von Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland angesprochen. Seit die Landeskartellbehörden und Teile der Politik das Thema für sich entdeckt haben, sieht sich einer der letzten anerkannten Bereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge regelmäßig wiederkehrend einer kritischen Auseinandersetzung in den Medien gegenüber. Zuletzt im Magazin Plusminus der ARD vom 12. 10. 2011.

Dort wird an prominenter Stelle kritisiert, dass die Wasserpreise in Hannover deutlich niedriger sind als in Wiesbaden. Preisunterschiede werden pauschal als unerklärlich und damit als zu kritisierender Missbrauch einer Monopolstellung dargestellt. Die Konsequenzen die die Stadt Wetzlar aus einem erfolglosen Streit mit der Kartellbehörde gezogen hat, indem sie ihre Wasserversorgung rekommunalisiert hat, werden zum Anlass für die Forderung genommen, die öffentliche Wasserversorgung vollständig unter die Aufsicht der Kartellbehörden zu stellen. Dazu wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig, da das OLG Frankfurt gerade am 20. 9. 2011 entschieden hat, dass die Entscheidung der Stadt Wetzlar rechtlich nicht zu kritisieren ist. Das Gericht räumt damit der kommunalen Organisationshoheit einen höheren Stellenwert ein, als dem Interesse der Kartellbehörden. Das ist eine gute Nachricht für unsere rechtsstaatliche Ordnung.

Dennoch bleibt die Situation unbefriedigend. Städte, die eine nachhaltige Wasserversorgung anstreben und gleichzeitig ins Visier der Kartellbehörden kommen, müssen offenbar in die juristische Trickkiste greifen, um ihre Interessen zu wahren. Selbst wenn die Kartellwächter in Sachen Wetzlar – sie hatten rechtswirksam eine Preissenkung um etwa 30% erwirkt – tatsächlich auf der richtigen Spur waren, hat der Bürger nichts von dem aufwändigen Verfahren. Denn eines ist sicher, 30% oder mehr dürften die Monopolgewinne eines Wasserversorgers kaum betragen. Die Maßstäbe des Kartellrechts sind offenkundig zu scharf für eine Anwendung auf die Wasserversorgung und ihre höchst unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Werden sie weiter durchgesetzt oder auch für (re-)kommunalisierte Wasserversorger gefordert, hätte das erhebliche Nachteile. Ob die dagegenstehenden Vorteile überwiegen, darf bezweifelt werden.

Die Entwicklung, die im Februar 2010 begonnen hat, führt aller Voraussicht nach dazu, dass der Standard der Trinkwasserversorgung in Deutschland sinkt – und keiner merkt es! Bei Preissenkung von 30% und mehr werden potenzielle Monopolgewinne sicher abgeschmolzen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen die Versorger bei solchen Erlöseinbußen auch die Qualität ihrer Leistungserbringung absenken (und wenn es schlimmstenfalls dazu dient doch noch Monopolgewinne zu sichern…). Die Qualität unserer Versorgungsnetze, die Versorgungssicherheit selbst bei Extremereignissen wie Jahrhunderthochwassern oder die Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Bekämpfung neuer Schadstoffe im Trinkwasser stehen zur Disposition. Der Prozess beginnt schleichend und die Konsequenzen zeigen sich erst mit erheblicher Verzögerung, wenn eine Umkehr nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

Wenn die Gesellschaft bereit ist, diese Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um einige Euro pro Jahr zu sparen, dann ist der eingeschlagene Weg und die schlichte Forderung einer Erstreckung der Kartellaufsicht auf alle Wasserversorger richtig. Wenn nicht, sollten wir mehr Energie auf die Ermittlung der Hintergründe von Preisunterschieden in der Wasserversorgung aufwenden und nur dort eingreifen, wo sich Unterschiede tatsächlich nicht rechtfertigen lassen. Mit welchen Maßstäben diese Rechtfertigung gemessen wird, sollte einer breiten gesellschaftlichen Diskussion überlassen werden und nicht in juristischen Hinterzimmern diskutiert und von populärer Tendenzberichterstattung in vermeintlich seriösen Formaten flankiert werden.

Es geht deshalb bei der Diskussion um Wasserpreise nicht um die Frage, ob der Bürger im Vergleich zur Nachbargemeinde zu viel oder zu wenig für die Versorgung mit Trinkwasser zahlt, sondern um die Frage, wie viel Daseinsvorsorge wir uns noch leisten wollen?

Es wäre mehr als wünschenswert, wenn die Diskussion um Wasserpreise weniger von der „Geiz-ist-geil-Mentalität“ geprägt wäre, als von einer sachgerechten Auseinandersetzung mit einer der wichtigsten Grundlagen unseres gesellschaftlichen Wohlstandes. Das Ergebnis einer solchen Diskussion dürfte sein, dass manche Wasserpreise tatsächlich zu hoch sind, dass in den meisten Fällen aber auch ein paar Cent mehr wesentliche Vorteile bringen. Prozesse wie in Wetzlar könnten dann entfallen – und das würde ja auch ein paar Cent sparen helfen!

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