Die Europa-GmbH hätte der europäischen Aktiengesellschaft (SE) zur Seite stehen sollen: ein Geschwisterpaar wie im deutschen Recht. Doch die SE wird wohl ohne kleine Schwester bleiben. In einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom Oktober 2013 („Regulatory Fitness and Performance: Results and Next Steps“) heißt es, der Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Privatgesellschaft (EPG, auch SPE genannt) werde zurückgezogen. Mit diesem Vorschlag wäre ohnehin kein Staat mehr zu machen, nachdem er bereits im Mai 2011 im Rat gescheitert war, insbesondere am Widerstand Deutschlands (die Mitbestimmung …, das Grundkapital …). Etwas versteckt in einer Fußnote wird allerdings angemerkt, die Kommission überlege neue Vorschläge auf diesem Gebiet. Möglicherweise erwärmt sich die Kommission für das Projekt einer Einpersonen-Konzerngesellschaft. Dazu lief bis Mitte September 2013 eine offizielle Konsultation, deren Ergebnisse bald ausgewertet vorliegen sollten. Diese Societas Europea UniPersonam (SEUP) wäre nach gegenwärtiger Erkenntnis keine originäre EU-Rechtsform, sondern das Resultat einer Vollharmonisierung der unionsstaatlichen Rechtsregeln über Einpersonen-Kapitalgesellschaften.
Auch interessant ist das in der erwähnten Mitteilung angekündigte Vorhaben, acht EU-Richtlinien zum Gesellschaftsrecht in eine Kodifikation zu überführen. Damit entstünde in der Tat eine Art europäisches Gesellschaftsrechts-Gesetzbuch. Auch dieses Vorhaben kann man nur begrüßen, schon um die Unübersichtlichkeit der seit 1968 (Erste Richtlinie zum Gesellschaftsrecht: Vertretung, Handelsregister, Publizität bei Kapitalgesellschaften) entstandenen Richtlinien zu beseitigen. „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung“ – so ambitioniert wie es die berühmte Sentenz anspricht muss das Aufräumen gar nicht angegangen werden.