Nachdem das Facebook-Jobportal in den USA sowie weiteren Ländern erfolgreich in den Markt eingeführt worden ist, startet es nun auch in Deutschland. Die Funktion kann ab sofort genutzt werden. Anders als etwa XING – das sich vor allem an High Potentials richtet, die überregional und ortsungebunden Stellen bei international agierenden Konzernen suchen – richtet sich Facebook Jobs an mittelständische und handwerkliche Kleinbetriebe. Zielgruppe sind Arbeitsuchende, die lokal oder regional eine neue Stelle suchen. Angezeigt werden daher auch Stellen in der näheren Umgebung. Bisher handelt es sich bei den ausgeschriebenen Stellen zudem oftmals um Aushilfsstellen, Nebentätigkeiten bzw. Praktika.
Anwendungsbereich wird auf berufliche Themen erweitert
Bisher war Facebook vor allem ein privates Social-Media-Netzwerk. Mit Facebook Jobs wird der Anwendungsbereich auch auf berufliche Themen erweitert. Doch was ist davon eigentlich arbeits- und datenschutzrechtlich zu halten?
Die kontrovers diskutierte und seit dem 25.05.2018 umgesetzte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch im E-Recruiting zu zahlreichen Änderungen geführt. Vor allem deshalb, da Bewerberdaten besonders schützenswerte personenbezogene Daten darstellen. Der korrekte Umgang mit diesen unterliegt im Geltungsbereich der DSGVO erhöhten Anforderungen. So ist unter anderem zu beachten:
- Der Bewerber sollte die Möglichkeit haben, seine Unterlagen verschlüsselt zu versenden; idealerweise sollte ein verschlüsselter Übertragungsweg zur Verfügung stehen.
- Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, Bewerber bei Eingang der Bewerbungsunterlagen über die Art der Datenerhebung zu informieren (insbesondere Dauer der Aufbewahrung, Verarbeitungszweck). Es empfiehlt sich die Einrichtung einer automatisierten Eingangsbestätigung mit diesen Angaben
- Bewerberdaten sind nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und Ablauf einer angemessenen Frist von ca. 3-6 Monaten zu löschen; idealerweise erfolgt dies über ein automatisiertes Löschkonzept
- die Aufnahme in einen Bewerberpool kann nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Bewerbers erfolgen
- auch die Zugriffsberechtigungen auf die Bewerberdaten sind sorgsam zu prüfen. Auf die Bewerberdaten sollten lediglich die HR-Abteilung sowie die jeweiligen Entscheidungsträger Zugriff haben
- die Bewerberdaten sollten von anderen Datensätzen getrennt aufbewahrt werden
Kommt Facebook seinen Verpflichtungen nicht nach?
Dass Facebook oder auch das Unternehmen, an das die Bewerbung weitergeleitet wird, diesen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt, ist nicht ersichtlich. Bewirbt man sich über Facebook Jobs auf eine Stelle, erhält man lediglich eine Eingangsbestätigung, die die übermittelten Daten wie Name, Anschrift, Ausbildung mitteilt. Diese Eingangsbestätigung landet im Messenger im allgemeinen Posteingang bei den privaten Nachrichten. Ebenso wird die Bewerbung bei dem Unternehmen im allgemeinen Posteingang angezeigt.
Ob und nach welchem Zeitraum eine Löschung der Bewerbung erfolgt, ist nicht bekannt. Bekannt ist dagegen, dass Facebook Kommunikationsdaten, Interessen, Suchanfragen etc. speichert, um diese zu einem aussagekräftigen, für die Werbung in digitalen Medien optimierten Profil zusammenzuführen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO wurde Facebook überdies vorgeworfen, „Zwangszustimmungen“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen eingeholt zu haben. Auch hat es keine Opt-out-Option aus datenbasierter Werbung gegeben, was aber Voraussetzung für eine freiwillige Einwilligung ist. Auch der Grundsatz der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen wird nicht umgesetzt, da es das Entscheidungsmenü deutlich leichter macht seine Daten preis zu geben als zu schützen. Datenschutzrechtlich bleiben also viele Fragen im Nebulösen.
Nächste Bewerbung nur ein paar Klicks entfernt
Unbestritten bietet Facebook Jobs unter praktischen Gesichtspunkten sowohl Unternehmen als auch Bewerbern zahlreiche Vorteile. Die nächste Bewerbung ist nur ein paar Klicks entfernt. Dass Facebook, ebenso wie andere große US-Tech-Konzerne, datenschutzrechtlich umstritten ist, ist allerdings ebenso lange ein Thema, wie es dieses stetig wachsende Unternehmen gibt. Neu ist aber, dass nun Privates und Berufliches untrennbar miteinander vermengt werden. Ob diese Büchse der Pandora geöffnet werden soll, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.