Laut Medienberichten plant die Deutsche Post im Zuge von Sanierungsmaßnahmen einem Teil der Beamten den Eintritt in den Vorruhestand zu ermöglichen. Dafür stellt die Deutsche Post einmalig rund 400 Millionen Euro bereit.
Es ist nicht der geplante Stellenabbau, der zu einem Aufschrei der Gewerkschaft DPVKOM und Solidarisierungsbekundungen führt. Dies liegt wohl auch daran, dass dieser aufgrund des Beamtenstatus ohnehin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann.
Vielmehr beklagt die Gewerkschaft, dass sich das Angebot nur an „Beamte in indirekten Funktionen“ richtet. Postzustellern soll der Vorruhestand nicht ermöglicht werden, obwohl diese „die schwerste körperliche Arbeit bei der Post machen“, wie die Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus zutreffend feststellt. Die Deutsche Post AG beruft sich hingegen auf den ohnehin schon bestehenden Mangel an Zustellern.
Rechtliche Einordnung
Den Postzustellern kein Angebot auf Abschluss einer Vorruhestandsvereinbarung anzubieten, ist auch angesichts des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtlich nicht zu beanstanden. Zwar verbietet dieser, Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage in Bezug auf die Gewährung von Leistungen ungleich zu behandeln. Das Angebot auf Abschluss einer Vorruhestandsvereinbarung unterliegt jedoch dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Deutsche Post AG kann frei entscheiden ob und ggf. mit wem sie einen Vertrag abschließen möchte. Zudem dürfte es auch an der Vergleichbarkeit der Gruppen fehlen.
Kommentar
Schnell ist man geneigt, in den Chor der Gewerkschaft einzustimmen angesichts der vermeintlichen Benachteiligung von Mitarbeitern, die bei Wind und Wetter sicherstellen, dass wir innerhalb eines Tages unsere Briefe und Pakete erhalten. Hierfür gebührt jedem Zusteller Dank.
Nachdem sich die anfängliche Wut legt, macht sich jedoch ein Störgefühl breit. Die Deutsche Post rechnet damit, bis 2020 rund 10.000 neue Zusteller zu brauchen. Warum sollte die Post Zustellern, die sie dringend braucht, den vorzeitigen Ruhestand ermöglichen? Gibt es nicht dringendere Anliegen als der Protest dagegen, dass Postboten bis zum Rentenalter eine gesicherte Stelle haben und auch tatsächlich gebraucht werden?
Die ehemaligen Staatsunternehmen Telekom, Post und Bahn kämpfen seit der Privatisierung mit den finanziellen Lasten, die mit der Beschäftigung von Beamten einhergehen. Die Lohnnebenkosten sind teilweise doppelt so hoch wie bei normalen Arbeitnehmern. Die Herausnahme der verbeamteten Postzusteller von der Vorruhestandsregelung wird sich die Deutsche Post AG daher wohl überlegt haben.
Die Gewerkschaft scheint noch einen weiteren Aspekt übersehen zu haben. Das Pensum der Postzusteller hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Sowohl Anzahl als auch Gewicht der zuzustellenden Briefe und Pakete haben sich vervielfacht. In der Folge ist der Krankenstand bei den Postzustellern etwa doppelt so hoch wie der deutsche Durchschnittswert. Die damit einhergehende Arbeitsplatzverdichtung bewegt sich am Limit des Machbaren. Wenn tausende verbeamtete Postzusteller in den vorzeitigen Ruhestand gehen, kann die Deutsche Post AG ihrer Verpflichtung, 80 Prozent der Briefe innerhalb eines Werktages zuzustellen, nicht mehr nachkommen. Anstelle von Vorruhestandsregelungen für Zusteller wird die Deutsche Post AG sich eher Gedanken darüber machen müssen, wie der Krankenstand gesenkt werden kann und die Zusteller so lange wie möglich im Dienst gehalten werden können – das Gegenteil der Gewerkschaftsforderung.