ARUG II in der Sommerpause – Umsetzung verschoben

Bis zum 10. Juni 2019 hatte eigentlich die Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie zu erfolgen. Daraus ist nichts geworden. Wie aus Abgeordnetenkreisen zu hören ist, hakt es unter den Koalitionären insbesondere an der Regelung des „Say on Pay“, die auch bei der Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss kontrovers war. Ferner sind die Grenzwerte bei den „Related Party Transactions“ umstritten.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) befindet sich also noch in der parlamentarischen Behandlung. Im Oktober 2018 lag der Referenten-, im März 2019 der Regierungsentwurf vor. Im Mai kam es zur Ersten Lesung im Deutschen Bundestag und Anfang Juni zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages. Dieser federführende Ausschuss konnte aber bis zur letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause sich nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen.

Frühestens im September 2019 kann sich der Bundestag in weiteren Lesungen mit dem Entwurf befassen. Das Umsetzungsgesetz wird demnach erst im Herbst 2019 in Kraft treten können.

Für Hauptversammlungen, die zum Jahresanfang 2020 stattfinden, ist zu beachten, dass die Neuregelung zum Say on Pay erst 5 Monate nach Inkrafttreten greift. Und erst für Hauptversammlungen, die ab dem 3.9.2020 einberufen werden, gelten die neuen Vorschriften über die Aktionärsinformation.

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