Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Das Ende des gelben Scheins – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!

 

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Durch das Dritte Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz oder: BEG III) wird das Verfahren des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Arbeitgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Zentrale Normen sind § 5 EFZG n.F. und § 109 Abs. 1 SGB IV n.F., welche seit dem 01.01.2023 gelten. (mehr …)

Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess (Teil II)

RA Dr. Severin Gotthard Kunisch,
Küttner Rechtsanwälte PartGmbB, Köln

Fortsetzung des Beitrags „Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess“ von Wißmann/Kunisch vom 13.01.2021

Unternehmen, die nach einer unwirksamen Kündigung das während des Rechtsstreits aufgelaufene Gehalt nachzahlen müssten, können Gekündigten vorhalten, sie hätten sich im Umfang einer Vollzeitstelle eigeninitiativ bewerben müssen. So jedenfalls das LAG Berlin-Brandenburg in einer bislang (noch) unveröffentlichten Entscheidung vom 30. September 2022 (6 Sa 280/22), deren Urteilsgründe uns vorliegen. (mehr …)

Die Handreichungen des BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) / RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP

Zum 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft getreten, welches zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern (ab 01.01.2024: 1.000) zur Beachtung umfassender Sorgfaltspflichten zur Verhinderung, Minimierung oder Beendigung bestimmter Menschenrechts- und Umweltrisiken oder -verstöße verpflichtet. Bei der Umsetzung sollen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) veröffentlichten Handreichungen zur Risikoanalyse, zum Beschwerdemechanismus, zu den Berichtspflichten und zum Prinzip der Angemessenheit helfen. Diese fixieren neben den verfügbaren FAQs die behördliche Rechtsauffassung, die ggf. im weiteren Verlauf gerichtlich überprüft werden wird. Im Folgenden werden die Handreichungen einer eingehenden Bewertung unterzogen. Sie enthalten zwar durchaus wertvolle Hinweise und Anregungen, werfen gleichzeitig aber neue Fragen auf. (mehr …)

Die „Arbeitsplatzerhaltungspflicht“ in der Gas- und Strompreisbremse

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Die steigenden Strom- und Gaspreise treffen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem die energieintensive Industrie. Der Bundestag hat daher am 15. Dezember 2022 in 2./3. Lesung das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG; BT-Drucks. 20/4683) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG, BT-Drucks. 20/4685) verabschiedet. Aus arbeitsrechtlicher Sicht interessant an den gesetzlichen Neuregelungen ist vor allem die so genannte „Arbeitsplatzerhaltungspflicht“ des § 29 EWPBG bzw. § 37 StromPBG. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick zu den Regelungen in diesem Bereich. (mehr …)

Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht bleibt Aufgabe des Gesetzgebers

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung (Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/12) nunmehr begründet. Danach bleibt es ohne Einschränkung bei der Pflicht jedes Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung: „Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, für die der Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG eine von den Vorgaben in Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abweichende Regelung getroffenen hat“ (Leitsatz 1).

Damit rückt die praktische Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht de lege lata in den Vordergrund. Zu unterscheiden sind dabei Betriebe mit Betriebsrat und solche ohne Betriebsrat Gesondert zu erörtern ist die Arbeitszeiterfassung leitender Angestellter. Abschließend stellt sich die Frage nach der verbleibenden Aufgabe des Gesetzgebers. (mehr …)

Fachkräfteeinwanderung – die Pläne der Bundesregierung für eine Reform des Einwanderungsrechts

RAin Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rödl & Partner, Eschborn

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Ziel ist die Schaffung des „modernsten Einwanderungsrechts“ in Europa. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiativen, wie dem sog. „Chance-Aufenthaltsrecht“, der Novellierung der Fachkräfteeinwanderung und der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, liegt in der vereinfachten Einwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten sowie der beschleunigten Erlangung eines Daueraufenthaltsrechts. (mehr …)

Schadensersatz wegen zu wenig Arbeit?

Alexander Greth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons.

Vor einigen Wochen ging der Fall eines WDR-Redakteurs durch die Presse, der seinen Arbeitgeber wegen „Nichtbeschäftigung“ auf eine Entschädigung von 75.000 € verklagt. Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass der Redakteur bei einem Jahresgehalt von 100.000 € brutto nur wenige Stunden im Monat arbeitet. Bei Umrechnung des Gehaltes auf die tatsächliche Arbeitszeit ergibt dies einen beeindruckenden Stundenlohn, den man sonst nur von Profifußballern kennt und der wenig Anlass zur Klage geben sollte. Es mag daher auf den ersten Blick absurd erscheinen, dass der Redakteur aus seiner geringen Beschäftigung einen Schadensersatzanspruch ableitet. (mehr …)

Habemus causas: Die Arbeitszeiterfassung ist amtlich – und gilt ab sofort!

RAin Nicola Dienst und RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte, Köln

Das Warten hat ein Ende: Selten zuvor haben Arbeitswelt und beratende Praxis, aber auch der Bundesarbeitsminister so sehnsüchtig auf die Begründung einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gewartet wie im Fall des Beschlusses vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 (C-55/18 – CCOO) die Lawine zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung losgetreten hatte und der Gesetzgeber sich – einmal mehr – in vornehmer Zurückhaltung hinsichtlich der Klärung notwendiger Fragen geübt hat, hat der 1. Senat nun Fakten geschaffen. (mehr …)

Verpflichtung zur sozialen Berichterstattung – Neues aus Brüssel

RA Dr. Hans-Peter Löw leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt/M.

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen  ( Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) hat der Rat der Europäischen Union am 28. November gebilligt. Danach werden Unternehmen in Zukunft verpflichtet sein, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen. Das wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen, divergierende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Zeitgleich hat die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) ihre Entwürfe für Berichtsstandards vorgelegt. Damit werden auch im Bereich der sozialen Berichterstattung konkretere und präzisere Anforderungen gestellt werden. (mehr …)

Ansprüche des Arbeitnehmers auf Weiterbildung in Zeiten der digitalen Transformation

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Dabei wirkt sich der zunehmende Einsatz digitaler Technologien zwangsläufig auch auf die Arbeitswelt aus. Durch die digitale Transformation steigt der Automatisierungsgrad in den Unternehmen. Das hat unter anderem zur Folge, dass sich im Laufe der Zeit für zahlreiche Arbeitsplätze die Anforderungen verändern. Immer mehr gewinnt so auch an Bedeutung, dass Arbeitnehmer bestimmte neue IT-Anwendungen beherrschen. Der Technologiewechsel verschärft daher den Druck nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf Arbeitnehmer, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten und sich den ständig wachsenden Anforderungen zu stellen. Arbeitnehmer ohne hinreichende digitale Kompetenzen laufen Gefahr, womöglich den Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verlieren. Vor diesem Hintergrund rückt die gezielte Weiterbildung von Arbeitnehmern – insbesondere im Hinblick auf digitale Qualifikationen – vermehrt in den Fokus. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellt sich dabei die Frage, ob Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf haben, gewisse digitale Kompetenzen durch Weiterbildung zu erwerben. (mehr …)