Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Remote Working – Chancen und Risiken für Finanzdienstleister

RA/StB/Dipl. Kfm. Thomas Voss arbeitet im Frankfurter Büro von Dentons als Partner im Bereich Internationales Steuerrecht.
Dr. Michael Huertas ist Partner, Mitglied der Praxisgruppen Banking und Finance und Co-Head der Financial Institutions Regulatory Praxisgruppe in Europa. Darüber hinaus leitet er Dentons „Eurozone Hub“ und die Gesamtgruppe „Eurozone“.

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist „Remote Working“ für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Alltag geworden. Dank flexibler Optionen ist es für Mitarbeiter möglich, ihrer Tätigkeit auch im (EU-) Ausland oder in Übersee nachzukommen. Dabei verlegen sie entweder längerfristig ihren Arbeitsplatz an einen anderen Ort oder sie werden zu „digitalen Nomaden“. Damit gehen jedoch bestimmte branchenspezifische Risiken einher, so dass sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine genaue Prüfung empfiehlt. Das gilt vor allem für hochregulierte Bereiche wie Finanzdienstleistungen. Auch wenn sich viele dieser Möglichkeiten des „Remote Working“ im Ausland erst durch die Covid-19-Pandemie bewusstgeworden sind, bestehen sie schon länger. Das wird von bestimmten Ländern sowie Reiseveranstaltern genutzt. Während einige Länder versuchen, ihre defizitären Haushalte aufzubessern, indem sie u.a. mit Steuervergünstigungen und erleichterten Visa-Bedingungen digitale Nomaden anlocken, bieten letztere z.B. temporäre „Workstations“ und/oder längerfristige Arrangements an, um beispielsweise den Leerstand in Hotels zu verringern. (mehr …)

Betriebsrätestärkungsgesetz 2021: Stärkung der Institution Betriebsrat?

RA Sven Lombard, Simmons & Simmons, Düsseldorf

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2020 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Betriebsratswahlen fördern und Betriebsräte stärken soll. Es reagiert mit dem jüngsten Gesetzentwurf darauf, dass der unter dem Titel eines „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“ zunächst vorgeschlagenen Anspruch auf einen Home-Office-Arbeitsplatz Ende letzten Jahres in der Regierungskoalition gescheitert war. (mehr …)

Homeoffice-Pflicht durch die Hintertür? Mit neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung droht Unternehmen neue Rechtsunsicherheit

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Andreas Notz sind Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte in Mannheim

Kaum war der Bundesarbeitsminister mit dem Vorhaben gescheitert, ein gesetzliches Recht auf Homeoffice einzuführen, liefert die sich weiter verschärfende Covid-19-Pandemie die Steilvorlage für eine im Arbeitsschutzrecht verankerte Pflicht, Heimarbeit anzubieten, wo immer dies möglich ist. Zwar soll die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nur befristet gelten – sie bedeutet dennoch eine Zeitenwende für die Organisation der Arbeit in Betrieben. (mehr …)

Arbeitsrechtliche Aspekte des StaRUG

Dr. Michael S. Braun und Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner

Das seit 01.01.2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) schafft die regulatorischen Grundlagen, um Unternehmen auch außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu sanieren und zu restrukturieren und dabei auch ohne die Zustimmung einzelner Gläubiger in deren Rechtspositionen einzugreifen. (mehr …)

10. GWB-Novelle: Einführung kartellrechtlicher Compliance-Defense

RA Christian Ritz, LL.M. (USYD), Partner, Hogan Lovells, München

Mit der am 19.01.2021 in Kraft getretenen 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber die Compliance-Defense in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren erstmals in Deutschland im Gesetz verankert. Unternehmen mit wirksamen und angemessenen Compliance-Management-Systemen können sich in Zukunft auf eine Neuregelung berufen, um eine Berücksichtigung bei der Bußgeldzumessung durch das Bundeskartellamt bzw. das OLG Düsseldorf zu erreichen. (mehr …)

Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess

RA/FAArbR Dr. Tim Wißmann, LL.M., Partner bei Küttner Rechtsanwälte, Köln (im Bild) und RA Dr. Severin Kunisch

Lange Zeit galt es als ein fast schon unverrückbares Fundament des Kündigungsschutzprozesses, dass der Arbeitgeber bei einem verlorenen Verfahren nicht umhinkommt, die Vergütung über den Kündigungstermin hinaus zu bezahlen, auch wenn der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat (sog. Annahmeverzug). Dieser Aspekt ist nicht zuletzt ein nicht unmaßgeblicher Treiber (hoher) Abfindungszahlungen. Der gute (arbeitnehmerfreundliche) Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre hat zwar dazu geführt, dass diesem Risiko Grenzen gesetzt sind. Denn die Unbill eines verlorenen Prozesses für den Arbeitgeber ist in wirtschaftlicher Hinsicht erheblich minimiert, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Job gefunden hat oder dies zumindest in absehbarer Zeit zu erwarten ist. (mehr …)

Keine Gleichbehandlung für Geschäftsführer bei Versorgungszusagen

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gegenüber Geschäftsführern werden individuell ausgehandelt und erteilt. Ein Geschäftsführer kann sich nach Ansicht des OLG München (vom 25.11.2020 – 7 U 1297/20) nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, wenn andere Geschäftsführer eine andere (höhere) Versorgungszusage erhalten haben. Ein abschließendes Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. (mehr …)

Die europäische KI-Strategie: Regulierung künstlicher Intelligenz

RA Mario Pofahl , Partner / RA Dr. Maximilian Mann, Linklaters

Für das erste Quartal 2021 wird ein Regelungsentwurf der Europäischen Kommission zur Regulierung von künstlicher Intelligenz („KI“) erwartet. Einen ersten Eindruck von der geplanten Regulierung geben aktuelle Veröffentlichungen der europäischen Institutionen. Während das Europäische Parlament am 21.10.2020 den – für die Europäische Kommission nicht bindenden – Entwurf einer Verordnung zur zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz von KI („KI-VO-E“) veröffentlichte, legte die Kommission ihre Vorstellungen von einem KI-Regulierungsregime bereits im Februar 2020 in einem Weißbuch dar.

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BREXIT – Was gilt im Aufenthalts- und Arbeitsmigrationsrecht ab dem 1. Januar 2021? –

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist der Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union endgültig wirksam geworden. Gleichwohl sieht das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich die weitgehende Fortgeltung der Regelungen der EU bis zum 31. Dezember 2020 vor. Derzeit können britische Staatsangehörige daher weiterhin – wie andere Unionsbürger auch – jederzeit für Aufenthalte von bis 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen und hier auch für länger verweilen, wenn sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um einen solche ernsthaft bewerben, vgl. dazu bereits https://efarbeitsrecht.net/brexit-was-gilt-im-arbeitsrecht/. (mehr …)

Versorgungszusage – Störung der Geschäftsgrundlage

RA, FA ArbR, Solicitor Tobias Neufeld, LL.M., ARQIS Rechtsanwälte, Düsseldorf

Die Revolution blieb aus – Arbeitgeber kommen nicht ohne Weiteres aus zu teuren Pensionszusagen heraus. Das BAG lässt auch exponentiell gestiegene Pensionsrückstellungen nicht als Ausweg gelten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 8. Dezember 2020 entschieden, dass Arbeitgeber in Pensionszusagen versprochene Leistungserhöhungen (Anknüpfung an Tarifgehaltserhöhungen) nicht unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) beenden können. Selbst eine Rückstellungserhöhung von mehr als 40 Prozent in vier Jahren und die Verdopplung des Barwerts der Zusage, seit Erteilung rechtfertigen keinen Ausstieg des Arbeitgebers aus der versprochenen Anpassung. Im Vorfeld hatten einige Beobachter aufgrund eines Urteils aus Mai 2020 gehofft, das BAG würde Arbeitgebern, die unter der seit 2010 geänderten handelsbilanziellen Bewertung von Pensionszusagen durch das BilMoG sowie der anhaltenden Niedrigzinsphase leiden, mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage einen Rettungsring zur Korrektur zu teurer Pensionssysteme zuwerfen. (mehr …)