Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Künstliche Intelligenz in der Unternehmensleitung: Heilsbringer oder Haftungsrisiko?

RA Mario Pofahl, LL.M., Partner, Linklaters

Die Welt wird zunehmend komplexer und der Mensch mit einer Flut von Daten konfrontiert. Gleichzeitig verspricht technologischer Fortschritt der Komplexität und Datenflut Herr zu werden. Hoffnung liegt insbesondere auf künstlicher Intelligenz – auf selbstlernenden Maschinen. Sie können die Datenflut zu ihrem Vorteil nutzen, um ihren Lernprozess zu verbessern, und mögen bei abgegrenzten Fragestellungen in der Lage sein, einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte zu geben. Doch können Geschäftsleiter künstliche Intelligenz einsetzen, ohne Haftung fürchten zu müssen? Oder gehen sie umgekehrt sogar ein Haftungsrisiko ein, wenn sie auf den Einsatz künstlicher Intelligenz verzichten?

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Beschränkte Haftung und Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung: Zwei Seiten derselben Medaille

RA Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)

In der Lehman-Krise wurde der Überschuldungsbegriff nachhaltig aufgeweicht. Man befürchtete, dass durch eine temporäre Wertreduktion etwa von Anleihen und Aktien eine Überschuldung eintreten könnte und damit die Finanzinstitute zum Insolvenzantrag verpflichtet würden – also ein Dominoeffekt eintritt. Zehn Jahre später sind die Insolvenzantragpflichten in der Finanzwirtschaft gesondert, das heißt spezialgesetzlich geregelt. Es gibt keine Veranlassung mehr, die Überschuldung als Insolvenzantragsgrund auch zukünftig durch eine Prognoseentscheidung der Geschäftsleiter praktisch auszuschließen. Es bietet sich an, zum alten Überschuldungsbegriff zurückzukehren.

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BGH-Urteil im Fall LexFox: Legal Tech und Rechtsdienstleistungsgesetz

RA Dr. Christoph Baus, Partner / RA Stefan Patzer, Associate, Latham & Watkins LLP

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.11.2019 das Geschäftsmodell des Legal Tech-Unternehmens LexFox, das als Inkassodienstleister registriert ist, bestätigt. Das früher unter Mietright firmierende Unternehmen betreibt unter anderem die Onlineplattform www.wenigermiete.de, über die Verbraucher mietrechtliche Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen lassen können.

Die wirtschaftliche Tragweite der Entscheidung ist enorm, da Inkassodienstleister wie LexFox Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was der Anwaltschaft untersagt ist. Die Entscheidung des BGH ist daher nicht nur für die gesamte Legal Tech-Branche von Bedeutung, die weit überwiegend aufgrund einer ebensolchen Inkasso-Lizenz operiert, sondern auch für die deutsche Anwaltschaft.

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Digitale Avantgarde: Deutschland wird Vorreiter bei der kartellrechtlichen Regulierung digitaler Märkte (Teil 2)

RA Dr. Falk Schöning ist Partner der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells / RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) ist Counsel in der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells

Deutschland gibt sich ein ambitioniertes neues Digital-Kartellrecht, um Onlinemärkte besser zu regulieren. In dem zweiten Teil unserer Blogserie stellen die Verf. die wichtigsten Neuerungen vor und erläutern, was sie für Unternehmen und Verbraucher bedeuten.

 Zerschlagung, Aufspaltung, Regulierung. Beinahe täglich sind politische Forderungen zu lesen, wie mit den scheinbar übermächtigen digitalen Giganten aus dem Silicon Valley oder aus China umzugehen sei. Laut einer weltweiten Studie der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells zur Regulierung von Technologiemärkten gab es allein im ersten Halbjahr 2019 über 450 politische Initiativen, die für eine härtere Gangart gegenüber „Big Tech“ plädieren. Gleichwohl: die konkrete Umsetzung solcher oft populistisch angehauchter Vorschläge steht – bis jetzt – noch weitgehend aus.

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Asset Deals – Damit der Datenschutz nicht zum Dealbreaker wird

RA/StB/vBP Dr. Holger Jakob, M&A / RA Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für IT-Recht, FPS

Unternehmenstransaktionen finden unter einem ständigen Fluss von Daten statt. Dies ist für die wirtschaftliche und rechtliche Bewertung des Unternehmens sowie den anschließenden Erwerb eines Unternehmens unumgänglich. Geringer sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Datenaustausch deshalb nicht, deren Einhaltung ist aber auch nicht unmöglich. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dazu einen Beschluss herausgegeben.

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Digitale Avantgarde: Deutschland wird Vorreiter bei der kartellrechtlichen Regulierung digitaler Märkte

RA Dr. Falk Schöning ist Partner der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells / RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) ist Counsel in der Praxisgruppe Kartellrecht von Hogan Lovells

Deutschland gibt sich ein ambitioniertes neues Digital-Kartellrecht, um Onlinemärkte besser zu regulieren. In einer zweiteiligen Blogserie stellen wir die wichtigsten Neuerungen vor und was sie für Unternehmen und Verbraucher bedeuten.

Zerschlagung, Aufspaltung, Regulierung. Beinahe täglich sind politische Forderungen zu lesen, wie mit den scheinbar übermächtigen digitalen Giganten aus dem Silicon Valley oder aus China umzugehen sei. Laut einer weltweiten Studie der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells zur Regulierung von Technologiemärkten gab es allein im ersten Halbjahr 2019 über 450 politische Initiativen, die für eine härtere Gangart gegenüber „Big Tech“ plädieren. Gleichwohl: die konkrete Umsetzung solcher oft populistisch angehauchter Vorschläge steht noch weitgehend aus.

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Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex – Aufsichtsrat im Wandel

RA Dr. Moritz Maier / RA Dr. Thomas Richter, Hogan Lovells, München

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 09.05.2019 eine Novelle des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. 17 Jahre nach seiner Einführung steht die bislang größte und umfangreichste Reform des Kodex bevor. Ein moderneres und klareres Regelwerk mit hoher praktischer Relevanz soll entstehen. In einem vorgeschalteten Konsultationsverfahren gingen umfangreiche Stellungnahmen zu einem Erstentwurf vom 25.10.2018 ein; Anregungen und Kritik aus dieser Konsultation fanden in der finalen Kodex-Novelle häufig Berücksichtigung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung steht noch nicht fest, da hiermit bis nach dem Inkrafttreten des ARUG II gewartet werden soll. Bis dahin gilt weiter die Kodex-Fassung vom 07.02.2017.

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Der Betriebsbegriff des § 15 Abs. 4 KSchG wird nicht durch alternative betriebliche Strukturen gemäß § 3 Abs. 1 BetrVG erweitert

RA Boris Blunck, Counsel bei Allen & Overy LLP (Frankfurt)

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG besteht für Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen des § 3 BetrVG „passgenaue“ betriebliche Strukturen zu schaffen, ohne dabei den Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder unverhältnismäßig zu erweitern. Hierdurch wird vermieden, dem Arbeitgeber die Bürde aufzuerlegen, einen Arbeitsplatz in einem von der Betriebsstilllegung nicht betroffenen Betrieb innerhalb betriebsverfassungsrechtlich gebildeter Organisationseinheiten freizumachen. (mehr …)

Es wird komplizierter: bAV im Betriebsübergang – BAG schützt Versorgungsrechte übergehender Arbeitnehmer

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Wird eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung geändert, sind Versorgungsberechtigte vor Eingriffen geschützt. Die Rechtsprechung prüft Eingriffe an den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 22.10.2019 (3 AZR 429/18) festgestellt hat, gilt dies auch dann, wenn nach einem Betriebsübergang nicht mehr die Versorgungsordnung des Veräußerers Anwendung fände, sondern eine ungünstigere Versorgungsordnung des Erwerbers. Dem Kläger stand daher eine höhere Betriebsrente zu, weil für ihn auch nach einem Betriebsübergang weiterhin die günstigere Versorgungsordnung des Veräußerers galt. Die Richter sahen keine rechtfertigenden Gründe für einen Eingriff in die Versorgungsrechte des Klägers. Das BAG hat den Rechtsstreit an das LAG Niedersachsen zurückverwiesen, damit dieses die korrekte Höhe der Betriebsrente ermittelt. (mehr …)

Brexit – Staatsangehörigkeitsrechtliche Auswirkungen bei Einbürgerung

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Der (möglicherweise unmittelbar) bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft vielfältige Fragen in allen Rechtsgebieten auf. Während den arbeitsrechtlichen und arbeitsmigrationsrechtlichen Auswirkungen eine breite Aufmerksamkeit zuteil gekommen ist, sind die staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bislang nicht hinreichend beleuchtet worden. Dem soll mit dem folgenden Beitrag Abhilfe geschaffen werden. (mehr …)