Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Debatte über Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche nimmt Fahrt auf

RAin/FAinArbR Aziza Yakhloufi, Rödl & Partner, Eschborn

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Betriebe der Paketbranche. Auch wenn der Gesetzesvorschlag noch nicht vorliegt, ist bereits eine rege Debatte über die Zweckmäßigkeit eines solchen Gesetzes entbrannt.

Das Thema der Nachunternehmerhaftung ist von großer praktischer Relevanz, da der Markt für Paketdienste permanent – nicht zuletzt aufgrund des stetig zunehmenden Onlinehandels – wächst. Von den fünf großen Paketdiensten (DHL, Hermes, DPD, UPS, GLS) beschäftigen Medienberichten zufolge lediglich der Marktführer DHL sowie UPS überwiegend eigene Zusteller. Bei den übrigen Betrieben wird die Paketzustellung vornehmlich durch Subunternehmen abgewickelt. (mehr …)

Juristische Fallstricke am Arbeitsplatz in der Karnevalszeit

RA/FAArbR Dr. Utz Andelewski, Partner Dentons Europe LLP, Berlin

Kostümiert im Büro erscheinen, dann dem Alkohol zu sprechen, schließlich dem Chef ein Bützchen geben, um eine Sachbeschädigung zu verbergen, zwischendurch noch Witze über Kollegen machen und dann aufgrund des Katers am nächsten Tag zu Hause bleiben. Wo geht denn so etwas? In der fünften Jahreszeit? (mehr …)

„Ich wusste nicht, dass mein Urlaub verfällt.“ – BAG übernimmt Rechtsprechung des EuGH

RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München

Mit seinem Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15) hat das BAG die Entscheidungen des EuGH zum Urlaub (hier Rs. C‑684/16 und C‑619/16) nationale Rechtsprechung werden lassen. Gegenstand ist der Verfall von Urlaubsansprüchen infolge einer Nichtinanspruchnahme durch den Arbeitnehmer. Konkret geht es um das Verhältnis von Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie und § 7 Bundesurlaubsgesetz, in dem es – verkürzt – heißt, dass Urlaub im relevanten Kalenderjahr genommen, nur in Ausnahmefällen übertragen werden kann und bis spätestens Ende März des Folgejahres zu nehmen ist. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass nicht genommener Urlaub am 1. April des Folgejahres ersatzlos verfiel. Relevant war insoweit, dass es letztlich dem Arbeitnehmer oblag, seinen Urlaub rechtzeitig geltend zu machen und anzutreten. (mehr …)

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…. – Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung nicht gerechtfertigt

RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, Salary Partner bei michels.pmks Rechtsanwälte in Köln

„Bis dass der Tod uns scheidet!“ – Dass dieses Ehegelübde schon lange nicht mehr in seiner vollen Konsequenz gewahrt wird ist in der heutigen Zeit kein Geheimnis mehr. Angesichts der hohen Scheidungsquoten ist dies sicherlich auch gut so, andernfalls würde so mancher Ehepartner den Bund für das Leben mit dem Selbigen bezahlen. Doch so eine Scheidung bietet ja auch neue Möglichkeiten und nicht selten mündet der Anlass einer solchen in einem neuerlichen Eheversprechen. Jedoch, während das weltliche Glück erneuert wurde hatte dies für Menschen römisch-katholischen Glaubens nicht nur den Verlust der Sakramente zur Folge, sondern bislang auch oftmals den Verlust des Arbeitsplatzes, verstieß man doch mit der Wiederheirat gegen die Grundordnung der katholischen Kirche (GrO). (mehr …)

Keine Doppelzahlung von Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüchen bei Massenentlassungen

RA/FAArbR Dr. Henning Abraham, Partner, Lutz Abel, Hamburg

Nachteilsausgleichsansprüche spielen in der betrieblichen Praxis eine stark untergeordnete Rolle. Ein vor dem Bundesarbeitsgericht anhängiges Verfahren sowie vereinzelte Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte gaben zuletzt jedoch Anlass darüber nachzudenken, ob Nachteilsausgleichsansprüche jedenfalls bei Massenentlassungen zusätzlich zu Sozialplanansprüchen geltend gemacht werden können. Dies hätte dem Nachteilsausgleich möglicherweise noch einmal eine neue Dimension geben können. Zur Erleichterung des Arbeitgeberlagers hat das BAG derartigen Überlegungen jedoch einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass Nachteilsausgleichs- und Sozialplananspruch auch bei Massenentlassungen miteinander verrechnet und somit nicht kumulativ geltend gemacht werden können. (mehr …)

Aufhebungsvertrag in Privatwohnung kann Gebot fairen Verhandelns missachten

RA/FAArbR Ralf-Dietrich Tiesler, Partner, Menold Bezler, Stuttgart

Das Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft soll Verbraucher davor schützen, dass ein unüberlegt geschlossener Vertrag bindend wird. Das Bundesarbeitsgericht hat nun erneut bestätigt, dass die Verbraucherschutzregelungen der §§ 312 ff. BGB auf arbeitsrechtliche Verträge nicht anwendbar sind. Es hatte den Aufhebungsvertrag erstmals am „neuen“, 2014 reformierten Verbraucherschutzrecht zu messen, das u.a. den Anwendungsbereich des „Haustürgeschäfts“ erweitert hat. Wird der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags überrumpelt, sieht das BAG darin allerdings eine mögliche Missachtung des Gebots des fairen Verhandelns. Den Fall einer Reinigungskraft, die in ihrer Privatwohnung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hatte, wies das BAG mit dieser Begründung an die Vorinstanz zurück (BAG vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). (mehr …)

Der Nebel lichtet sich – Die Rechtsfragen zum Mindestlohn scheinen langsam geklärt

RA/FAArbR Dr. Sascha Grosjean, Dentons Europe LLP, Düsseldorf

Der Mindestlohn ist immer wieder Teil der politischen Diskussion, insbesondere dessen Höhe. Das Mindestlohngesetz trat vor bald fünf Jahren nach langen Diskussionen in Kraft, und der Mindestlohn betrug zunächst 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Inzwischen liegt er bei 9,19 Euro. Alles in bester Ordnung also? Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.01.2019 (5 AZR 556/17) bietet Gelegenheit für eine Zwischenbilanz. (mehr …)

Rechte und Pflichten bei Abmahnungen – ein kontroverses Thema

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Kaum ein Bereich des Arbeitsrechts ist in der täglichen Praxis derart präsent und zugleich so mit „urbanen Mythen“ behaftet wie die Abmahnung. Hierzu gibt es allerdings eine ganze Reihe von Fehlvorstellungen, die einer Korrektur bedürfen.

Sinn einer Abmahnung ist es, auf das konkrete Fehlverhalten der Gegenseite hinzuweisen und sie unter Kündigungsandrohung vor einer Wiederholung zu warnen. Schon hieraus ergibt sich, dass auch ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber abmahnen kann. In der Regel erfolgt die Abmahnung jedoch arbeitgeberseitig. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis durch ein steuerbares Verhalten verletzt, wobei aber eine Wiederherstellung des Vertrauens zu erwarten ist. Im Umkehrschluss muss also nicht abgemahnt werden, wenn es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt. (mehr …)

Sanierungskultur ohne Insolvenz-Stigma – Der präventive EU-Restrukturierungsrahmen

RA Dr. Daniel Weiß ist Partner bei Hengeler Mueller in Frankfurt/M.

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich Mitte Dezember vergangenen Jahres auf einen Kompromiss für den Richtlinienentwurf über präventive Restrukturierungsrahmen verständigt, dessen vollständiger Text vor wenigen Tagen veröffentlicht worden ist. Hiernach wurde der Entwurf der Kommission vom November 2016 in einer Reihe von Punkten geändert, die das breite Meinungsspektrum der Mitgliedstaaten in den vorausgegangenen Verhandlungen reflektieren. So kam etwa eine Regelung hinzu, die den Schutz von Arbeitnehmerrechten bezweckt. Stark umstritten war die verpflichtende Beteiligung eines Restrukturierungsverwalters. Nunmehr ist dies jedenfalls dann vorgesehen, soweit zur Wahrung der Interessen der Beteiligten erforderlich oder vom Schuldner oder einer Gläubigermehrheit beantragt. Die Mitgliedstaaten können weitere Fälle hinzufügen. Hinzugekommen ist auch eine weitergehende Absicherung gegen aussichtslose Sanierungsversuche.

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Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die private Handynummer des Arbeitnehmers und muss dieser immer erreichbar sein?

RA Dr. Christopher Wiencke, Dentons Europe LLP, Berlin

Heutzutage werden immer mehr Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeit von ihren Arbeitgebern kontaktiert. Zwar ist es in manchen Berufen – etwa bei Ärzten, Rechtsanwälten oder IT-Fachkräften – verbreitet und oft auch erforderlich, immer erreichbar zu sein. Aber sind Arbeitnehmer tatsächlich hierzu verpflichtet und hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die private Handynummer seines Mitarbeiters? (mehr …)