Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

EuGH stellt deutsches Urlaubsrecht auf den Kopf

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Der EuGH hat am 06.11.2018 in zwei Entscheidungen zum deutschen Urlaubsrecht näher konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen verlangen können. Entgegen der bis hierin geltenden nationalen Rechtsprechung bestimmt der EuGH nun, dass es grundsätzlich nicht erforderlich sei, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich beantragt hat, um einen Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen zu lassen. Vielmehr bestünde dieser in jedem Fall, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht der gesamte Urlaub genommen wurde. Der Arbeitgeber könne dieses Folge nur dann verhindern, wenn er seine Arbeitnehmer in die Lage versetze, den Urlaubsanspruchs auch tatsächlich wahrzunehmen und damit nachweist, dass die Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage auf den Urlaub verzichtet haben. (mehr …)

Die Reform des Teilzeitrechts bringt Licht und Schatten

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner, Nürnberg

Nach langem politischen Ringen hat der Bundestag am 18.10.2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. August 2018 zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit – beschlossen. Das Gesetz kann daher am 01.01.2019 in Kraft treten. Künftig wird es ohne konkreten Anlass möglich sein, die Arbeitszeit zeitlich begrenzt zu verringern, um dann wieder in eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können. (mehr …)

Neuordnung des Geschäftsgeheimnisschutzes in Deutschland

RA Dr. Thomas Nägele, Partner / RA Alexander Stolz, LL.M., SZA Schilling, Zutt & Anschütz

Der von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zwingt Unternehmen zur Überprüfung und Ergänzung der internen Strukturen zum Geheimnisschutz. Fehlt es an einer ausreichenden und dokumentierten Geheimnisschutz-Compliance, kann dies erhebliche negative Folgen haben.

Während viele Unternehmen möglicherweise noch mit den Auswirkungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt sind, steht bereits die nächste „Compliance-Hausaufgabe“ vor der Tür: Seit Juli 2018 wartet der Gesetzesentwurf zum neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) auf seine Verabschiedung. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten und die Anforderungen der EU-Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie ins nationale Recht umsetzen. Ziel dieser 2016 erlassenen Richtlinie ist die Harmonisierung des Geheimnisschutzes in der EU, der bislang erhebliche Unterschiede aufwies. Beispielsweise gab es schon keine einheitliche Definition, was als Geschäftsgeheimnis galt und was nicht.

(mehr …)

Reisezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit

RA/FAArbR Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) als Rechtsprechungsänderung anzusehen ist, kann zwar erst beurteilt werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung behandelt aber eine Thematik von hoher Praxisrelevanz: Erfolgen Reisen eines Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, sei die Reisezeit, so das BAG, wie normale Arbeitszeit zu vergüten. Die Pressemitteilung enthält eine Aussage, die für Unternehmen teuer werden kann. Ist die Vergütung von Reisezeit nicht besonders geregelt, müsste dann grundsätzlich auch jede Stunde Reisezeit ganz normal vergütet werden. (mehr …)

Betriebsratsbeteiligung kann auch bei Kündigung von Arbeitnehmern im Ausland erforderlich sein

RA/FAArbR Dr. Till Hoffmann-Remy, KLIEMT.Arbeitsrecht, Frankfurt/M.

Das BAG hat eine wesentliche Richtungsentscheidung getroffen und damit der Praxis etwas mehr Rechtssicherheit verschafft: Das BetrVG kann – mit allen Konsequenzen – auch für Arbeitnehmer gelten, die in einen ausländischen Betrieb eingegliedert sind, sofern und solange sie zumindest auch der „Ausstrahlung“ eines deutschen Betriebes unterfallen. Wann genau dies der Fall ist, damit lässt das BAG die Praxis hingegen allein – potentieller Handlungsbedarf für alle international tätigen Unternehmen, die mit Entsendungs- und Matrixorganisationen arbeiten. Spannend sind die Ausführungen des BAG auch vor dem Hintergrund der Frage: lässt sich die Argumentation auf das KSchG übertragen? (mehr …)

Zur Verjährung von Kartellschadensersatzansprüchen

RA Dr. Jens Steger, Simmons & Simmons LLP, Frankfurt/M.

Unternehmen, die als Kunden Opfer von Kartellabsprachen geworden sind, haben zumeist jahrelang zu viel für die von den Kartellanten erbrachten Güter und Dienstleistungen bezahlt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist jedoch seit jeher kompliziert und unterliegt durch die Verjährung auch zeitlichen Grenzen. Durch die 7. und 9. GWB-Novelle wurde hier in gewissem Maße Abhilfe geschaffen, es ergaben sich aber auch neue Rechtsunsicherheiten für die Beteiligten. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 12.06.2018 nun ein Signal gesetzt und entschieden, dass auch bei sogenannten „Altfällen“, die sich vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle vom 01.07.2005 abspielten, eine Verjährungshemmung eintrat, wenn Kartellbehörden Ermittlungen einleiteten. Ferner hat er bekräftigt, dass auch für diese Fälle bereits ab dem Zeitpunkt der Schädigung ein allgemeiner Zinsanspruch besteht.

(mehr …)

Unternehmensmitbestimmung bei der Umwandlung einer AG in eine SE

RA und Notar Dr. Cédric Müller LL.M. / RA Klaus Thönißen LL.M., beide Luther Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, Essen

Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europae, SE) erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Zahlreiche börsennotierte Konzerne, Familienunternehmen und auch Start-Ups haben sich für diese Rechtsform entschieden. In Bezug auf die Umwandlung einer AG in eine SE hat nun das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 27.08.2018 (Az.: 21 W 29/18) die für die Praxis wichtige Frage entschieden, in welchem Umfang Arbeitnehmer in einer SE Anspruch auf Mitbestimmung im Aufsichtsrat haben.

(mehr …)

ESUG-Evaluation und deren Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzrecht

RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner, AndresPartner, Düsseldorf

2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. Seit mehr als sechs Jahren haben Unternehmen die Möglichkeit, sich unter Insolvenzschutz in Eigenregie neu aufzustellen. Aktuelle Zahlen belegen, dass das Sanierungsinstrument Eigenverwaltung mehr und mehr von Unternehmen als Sanierungsoption angenommen wird. (mehr …)

Beurkundung in der Schweiz – Neues vom Kammergericht

RA Dr. Thomas Richter, Hogan Lovells, München

Nicht nur bei der Übertragung von Geschäftsanteilen, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen stellt sich in der Praxis vielfach die Frage, ob die Beurkundung der Dokumentation durch einen Notar in der Schweiz vorgenommen werden kann. Insbesondere bei hohen Gegenstandswerten erscheint es reizvoll, die Gebühren des BNotKG zu umgehen und die günstigere Variante in der Schweiz zu wählen. Das Kammergericht in Berlin hat sich nunmehr vor dem Hintergrund einer Verschmelzung zu dieser Frage geäußert (Beschluss vom 26.07.2018 – 22 W 2/18). (mehr …)

Rechtspolitische Entwicklungen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen

RA Dr. Hartwin Bungert, LL.M. (Univ. of Chicago), Partner, Hengeler Mueller, Düsseldorf

Am 25.04.2018 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der RL (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen vorgelegt. Seitdem haben sich interessante rechtspolitische Entwicklungen dazu ergeben, die die Praxis beschäftigen dürften.

Mit dem Richtlinienentwurf (RL-Entwurf) will die EU-Kommission sowohl grenzüberschreitende Spaltungen und Rechtsformwechsel erstmals sekundärrechtlich ermöglichen als auch wesentliche Neuerungen, für die bereits aufgrund der RL 2005/56/EG in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzten Regelungen zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen vorsehen. Neu ist der Gedanke der EU-Kommission zur unbedingten Vermeidung von Missbrauchsgestaltungen bei den drei grenzüberschreitenden Transaktionsformen. Zur Aufdeckung solch „künstlicher Gestaltungen“ wurden daher die Aufgaben des Spaltungs- bzw. Umwandlungsprüfers um die Prüfung verschiedener Fakten und die Einholung weiterer Informationen erweitert. Auch wird für die Erteilung der Vorabbescheinigung durch die nationale Behörde im Staat des übertragenden Rechtsträgers im Detail eine dahingehende Überprüfung der Dokumentation vorgeschrieben.

(mehr …)