Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Verspätete Lohnzahlung: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verzugskostenpauschale

Dr. Martin Greßlin, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, München

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf die Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB haben (Urteil vom 25.09.2018 – 8 AZR 26/18). Die Erfurter Richter korrigierten damit die bislang ganz überwiegend von den Arbeit- und Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, dass die zivilrechtliche Verzugskostenpauschale ohne weiteres auch im Arbeitsrecht anwendbar ist. (mehr …)

Kühles Recht für hitzige Streiter?

RA Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht, Rödl & Partner, Jena

Das Arbeitsgericht Nürnberg verlängert den Sommer – oder zumindest die Erinnerung daran. Die hohen Temperaturen haben nicht nur zu neuen Hitzerekorden geführt, sondern sollen beim Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter auch den Betriebsfrieden beeinträchtigt haben. Das Unternehmen wirft einzelnen Betriebsratsmitgliedern vor, während der heißen Tage die Belegschaft unzulässig zu Arbeitspausen aufgerufen zu haben. Das sei eine grobe Pflichtverletzung, die betreffenden Mitglieder sollen aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Die Arbeitnehmervertreter sahen die Pausen dagegen als eine Verpflichtung des Unternehmens an. (mehr …)

Ausschlussklauseln ohne Mindestlohnausnahme sind unwirksam!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 01.01.2015 stellt sich die Frage, ob Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen Ansprüche auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen müssen. Das hat das BAG jetzt doch überraschend deutlich bejaht (Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18, bislang nur als Pressemitteilung) und die im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallklausel, die eine solche Einschränkung nicht enthielt, für insgesamt unwirksam gehalten. Unternehmen müssen jetzt ihre Standardarbeitsverträge prüfen, wenn sie künftig auf einen rechtssicheren Verfall von Ansprüchen vertrauen wollen. (mehr …)

AÜG-Reform 2017: Der Ablauf der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer naht!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Mit Wirkung zum 01.04.2017 hat der Gesetzgeber bekanntermaßen das AÜG angepasst. Die Arbeitnehmerüberlassung soll – so die Gesetzesbegründung – „auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung des Arbeitskräftebedarfs hin orientiert werden“. Missbräuchliche Gestaltungen des Fremdpersonaleinsatzes in Form der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sollen vermieden werden (vgl. BT-Drucks. 18/9232 S. 2, 19). (mehr …)

Auch weiterhin gilt: Prämie für Streikbruch ist zulässig

RA/FAArbR Thomas Ubber / RAin Michaela Massig, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Arbeitgeber sind grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer vor oder während der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen durch Zusage einer sog. Streikbruchprämie von der Teilnahme an Streikmaßnahmen abzuhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung vom 14.08.2018 (1 AZR 287/17, vgl. PM 39/18) bekräftigt. (mehr …)

Turboprämien weiterhin zulässig

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Arbeitgeber und Betriebsrat können bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung einen Aufhebungsvertrag schließt. Sie dürfen Arbeitnehmer hiervon ausnehmen, die vor einem Stichtag, der vor dem Abschluss der Betriebsvereinbarung liegt, bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten. Das hat das LAG Nürnberg in einem Urteil vom 16.01.2018 entschieden. (mehr …)

Die Luft für Ryanair wird dünner

RA/FAArbR Dr. Steffen Nguyen-Quang, Simmons & Simmons, Düsseldorf

Urlaubszeit ist Streikzeit. Wer dachte, dieses Mantra wäre seit dem Tarifeinheitsgesetz Geschichte, wurde am letzten Wochenende eines Besseren belehrt. Die Gewerkschaft Cockpit und mit ihr die Piloten der Fluggesellschaft Ryanair haben 24 Stunden lang gestreikt. In der Folge sind hunderte Flüge ausgefallen und rund 42.000 Passagiere nicht befördert worden. Damit haben die Deutschen es ihren Kollegen in Irland, Schweden und Belgien gleichgetan.

Neben einem höheren Gehalt will die Gewerkschaft Cockpit erreichen, dass Ryanair in Verhandlungen über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Piloten eintritt. Nach Informationen aus der Presse müssen die Piloten für vieles aus eigener Tasche aufkommen und sich mit Arbeitsbedingungen zufriedengeben, die mit dem weiteren Berufsstand nicht vergleichbar sind. Wer jetzt empört auf den Tisch haut, sollte kurz innehalten und sich fragen, wie Ryanair Ticketpreise von zehn Euro und weniger anbieten kann. (mehr …)

Verdi-Streiks bei Amazon dürften sich fortsetzen

RAin Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rödl & Partner, Eschborn

Fast haben die Aufrufe Tradition. Während der US-Versandhändler Amazon seinen traditionellen Schnäppchentag ausruft, macht das auch die Gewerkschaft Verdi, die zeitgleiche Streiks in den großen Logistikzentren Deutschlands anstrebt. Arbeitsniederlegungen finden bevorzugt zu besonders umsatzstarken Zeiten statt, ob es das Weihnachtsgeschäft ist, der nun auch in Europa vermarktete „Black Friday“ oder zuletzt am „Schnäppchentag“, dem „Amazon Prime Day“. Der ist einer der verkaufsstärksten Tage des Unternehmens. (mehr …)

Verkehrte Welt: Gewerkschaft moniert, dass die Post Zusteller nicht in den Vorruhestand schicken möchte

RA/FAArbR Dr. Steffen Nguyen-Quang, Simmons & Simmons, Düsseldorf

Laut Medienberichten plant die Deutsche Post im Zuge von Sanierungsmaßnahmen einem Teil der Beamten den Eintritt in den Vorruhestand zu ermöglichen. Dafür stellt die Deutsche Post einmalig rund 400 Millionen Euro bereit.

Es ist nicht der geplante Stellenabbau, der zu einem Aufschrei der Gewerkschaft DPVKOM und Solidarisierungsbekundungen führt. Dies liegt wohl auch daran, dass dieser aufgrund des Beamtenstatus ohnehin nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. (mehr …)