Die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day und die Sicherstellung von Unterlagen mit Ergebnissen interner Untersuchungen zum „Diesel-Skandal“ sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit am 6. Juli 2018 veröffentlichten Beschlüssen entschieden (2 BvR 1287/17 u.a.). Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG, der Kanzlei Jones Day und dort tätiger Anwälte nicht zur Entscheidung an. Die Staatsanwaltschaft darf die Unterlagen nun sichten. Die Begründung des Gerichts lautet wie folgt: (mehr …)