Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

BSG: „Echter Aufwendungsersatz“ = kein Entgelt im Rahmen von equal pay!

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

In der Praxis stellt sich – gerade in Zusammenhang mit der Bestimmung des equal pay-Begriffs bei sog. „CGZP-Fällen“ – die Frage, ob der von dem Personaldienstleister den überlassenen Zeitarbeitnehmern oftmals gewährte Aufwendungsersatz, z.B. Fahrgeld oder VMA, tatsächlich als Entgelt im engeren Sinne anzusehen ist. Bejahendenfalls würde dieser im Rahmen einer Vergleichsrechnung, ob eine Differenz zwischen der dem überlassenen Arbeitnehmer und der dem Stammbeschäftigten gewährten Vergütung besteht und – wenn ja – wie hoch diese ist, zu berücksichtigen sein. (mehr …)

Aktuelles zu kartellrechtlichen Spielräumen beim Vertrieb von Markenprodukten

RA Dr. René Grafunder LL.M., Partner, Dentons Europe LLP

Markenhersteller investieren erheblich in den Ruf und die Wahrnehmung ihrer Produkte. Etwa wird vielen zu George Clooney sofort die passende Marke einfallen. Wie können Markenhersteller sicherstellen, dass sich die Kosten und Mühen am Ende durch entsprechend attraktive Verkaufspreise und Margen auszahlen?

Am Anfang steht eine Grundentscheidung: Will der Hersteller seine Produkte im Eigenvertrieb oder über unabhängige Händler verkaufen? Beim Eigenvertrieb, also dem Vertrieb über eigene Verkäufer oder weisungsabhängige Handelsvertreter, behält er die Vertriebshoheit und kann damit insbesondere die Preise am Markt selbst festlegen.

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Wird bezahlter Urlaub verhindert, kann er unbegrenzt übertragen und angesammelt werden

RAin Franziska Merkl, Rödl & Partner, Hof

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 29.11.2017 – Rs. C-214/16) verfallen Ansprüche auf bezahlten Urlaub dann nicht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen konnte. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei nicht erforderlich. (mehr …)

Nach den Sondierungsgesprächen: Ende gut, alles gut für die Zeitarbeit?

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Am 12.01.2018 haben CDU/CSU und SPD die Sondierungsgespräche zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die gesammelten Ergebnisse auf 28 Seiten zusammengefasst. Aus arbeitsrechtlicher Sicht waren die Gespräche insbesondere mit Blick auf die gesetzliche Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung spannend. (mehr …)

Arbeitgeber haften nicht für Impfschäden

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern häufig zu Beginn der Winterzeit eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt an. Dahinter mag der Wunsch stehen, einer Ansteckungsgefahr im Betrieb vorzubeugen.

In einem kürzlich durch das Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin das Angebot angenommen und infolge der Grippeschutzimpfung einen Impfschaden erlitten. Mit ihrer Klage verlangte sie von ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber Schmerzensgeld und begehrte die Feststellung, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet sei, ihr alle aus dem Impfschaden resultierenden materiellen Schäden zu ersetzen. Sie argumentierte, dass sie vor der Impfung nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden sei und sich bei Kenntnis der Risiken nicht hätte impfen lassen.

Das Bundesarbeitsgericht musste sich erstmals mit der Frage beschäftigten, ob Arbeitgeber für Impfschäden haften, und hat dies verneint. (mehr …)

Beim Geld beginnt das Problem: Die von der IG Metall geforderte Wahloption bei der Arbeitszeit

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Zu den Forderungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 gehört eine „Wahloption bei der Arbeitszeit“: Beschäftigte sollen künftig ihre regelmäßige Arbeitszeit für bis zu zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden reduzieren können und danach ein Rückkehrrecht in die ursprüngliche Arbeitszeit haben. Hat die Reduzierung ihren Grund in der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren im Haushalt oder in der Pflege von Familienangehörigen, sollen die Beschäftigten einen fixen Zuschuss von 200 Euro pro Monat von ihrem Arbeitgeber erhalten. Für Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen ist ein Entgeltzuschuss von 750 Euro im Jahr vorgesehen. Diese Zuschüsse sollen den entstehenden Entgeltverlust abfedern und als Festbetrag für niedrige Entgeltgruppen stärker als für höhere wirken (Quelle: „Miteinander für morgen, metall-tarifrunde-2108.de“, Herausgeber IG Metall-Vorstand, FB Tarifpolitik, FB Kampagnen, S. 15). (mehr …)

Wenig Transparenz durch das Entgelttransparenzgesetz

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Seit dem 06.01.2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber bestimmte Gehaltsinformationen ihrer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen. Bereits seit Erlass des Gesetzes am 06.07.2017 hagelt es Kritik: das Gesetz enthalte keinerlei Umsetzungszwang, es mangele offenkundig an handwerklichem Geschick, und das übergeordnete Ziel, eine gerechte Bezahlung von Mann und Frau bei gleicher Arbeit zu erreichen, würde mit diesem Gesetz niemals erreicht werden. So weit, so gut, die oft launige Kritik liegt bekanntlich in des Advokaten Blut. Aber was ist dran an den Vorwürfen? (mehr …)

Betriebsräte dürfen nicht alles wissen

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Das BAG hat in einer Entscheidung vom 26.09.2017 (Az. 1 ABR 27/16) den Rechten des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Gehaltslisten Grenzen gezogen.

Informationsrecht

Jeder Betriebsrat (genauer: der Betriebsausschuss) hat nach § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG das Recht, monatlich in die Bruttogehaltslisten der Mitarbeiter einzusehen. Dieses Einsichtsrecht soll den Betriebsrat in die Lage versetzen, für innerbetriebliche Gehaltsgerechtigkeit zu sorgen. (mehr …)

Amazon in die Knie zwingen? – Streiks in der Vorweihnachtszeit

RA Dr. Hans-Hermann Aldenhoff, Partner bei Simmons & Simmons, Düsseldorf/Frankfurt/München

Nach mehreren Arbeitsniederlegungen in den vergangenen Wochen, unter anderem am Standort Leipzig, hat die Gewerkschaft Verdi erneut zum Ausstand bei Amazon in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. Damit versucht die Gewerkschaft weiterhin hartnäckig, den Versandhändler zu einer Tarifbindung zu bewegen. Verdi nutzt dabei gezielt das umsatzstarke Weihnachtsgeschäft aus, um den Druck noch einmal deutlich zu erhöhen. Es stellt sich zu Recht die Frage, ob ein solches Vorgehen nicht als unverhältnismäßig anzusehen ist. (mehr …)