Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Grenzüberschreitende Formwechsel vor Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie

RA/Notar Dr. Cédric Müller, Partner / RA/Notar Dr. Philipp Honisch, Counsel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Am 31.01.2023 soll das UmRUG in Kraft treten, mit welchem die EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln) in deutsches nationales Recht umgesetzt wird. Bis dahin bestehen gesetzliche Regelungen nur für die grenzüberschreitende Verschmelzung (§§ 122a ff. UmwG). Gleichwohl ist anerkannt, dass auch grenzüberschreitende Formwechsel – d.h. die Sitzverlegung einer Gesellschaft von einem EU-Staat in einen anderen unter identitätswahrender Wandlung der Rechtsform in eine Gesellschaft nach dem Recht des Zuzugsstaats – möglich sind. Dieser Beitrag zeigt auf, wie dies auch schon vor Inkrafttreten der Neuregelungen umgesetzt werden kann.

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Auswirkungen der Energiekrise auf die Arbeitswelt

RA Dr. Lars Mohnke ist als Partner und RA Dr. Reimo R. Richarz als Senior Associate am Standort München von Hogan Lovells International LLP tätig.

Die Energiekrise wird sich auch auf das Arbeitsleben auswirken, es womöglich sogar nachhaltig verändern. Bundeskanzler Scholz geht von einer mehrjährigen Energieknappheit aus. Die Energiepreise sind bereits erheblich gestiegen. Erdgas ist für die Industrie weiterhin der wichtigste Energieträger. Unternehmen werden nur dann nachhaltig Energie einsparen können, wenn die Belegschaft eingebunden wird. Jedenfalls werden Einsparmaßnahmen im Betrieb häufig auch die Mitarbeitenden betreffen. (mehr …)

Das Betriebsrisiko in der Pandemie – keine Vergütung bei Betriebsschließung?

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Müssen Betriebe etwa mangels verfügbarer Rohstoffe oder Energieknappheit vorrübergehend schließen, stellt sich die Frage, ob Beschäftigte ihren Anspruch auf Vergütung behalten, wenn die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Dies ist nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 615 S. 3 BGB) der Fall, wenn „der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls“ trägt. Im Fall pandemiebedingter Betriebsschließungen ist eine solche Risikotragung des Arbeitgebers nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG nicht ausnahmslos anzunehmen. Der 5. Senat des BAG hat in zwei Entscheidungen vom 13. Oktober 2021 (5 AZR 211/21) und – der hier besprochenen – vom 4. Mai 2022 (5 AZR 366/21) seine bisherige Rechtsprechung zum Betriebsrisiko maßgeblich weiterentwickelt. Mit Folgen für Beschäftigte und Arbeitgeber. (mehr …)

Das Tarifeinheitsgesetz bleibt

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Das Tarifeinheitsgesetz hat viele Diskussionen hinter sich. Es wurde zunächst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen. Diese führte dazu, dass an ihm Nachbesserungen in einem relativ überschaubaren Umfang vorzunehmen waren. Zuletzt wurde gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte geklagt. Dieser hat nun entschieden. (mehr …)

Überschuldungsprüfung bei Start-ups: unverbindliche Finanzierungszusagen von Gesellschaftern

RA Judith Schmid, Counsel / RA Dr. Gesine von der Groeben, Partnerin bei Dentons

Für Start-ups sind Finanzierungszusagen ihrer Gesellschafter regelmäßig überlebenswichtig. Diese Zusagen bleiben aber häufig zunächst unverbindlich. Kürzlich hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.02.2022 – 12 U 54/21, DB 2022 S. 1829 dazu entschieden, was in einer solchen Konstellation bei der Überschuldungsprüfung zu beachten ist.

Gerade in dieser Situation begibt sich die Geschäftsführung eines Start-ups aber in die größte Gefahr. Nur, wenn die unverbindlich zugesagte Finanzierung tatsächlich kommt, ist der Geschäftsführer auch in der Lage, das Unternehmen solvent fortzuführen. Das häufige Szenario: Nach einigen Finanzierungsrunden und trotz (unverbindlicher) Zusagen weiterer Mittel durch die Gesellschafter ist doch Schluss. Es gibt keine weitere Finanzierung durch die Gesellschafter, das Start-up ist pleite. Das Unternehmen ist zwar möglicherweise nicht sofort zahlungsunfähig, aber dennoch überschuldet. Es besteht dann für den Geschäftsführer die Pflicht zur Insolvenzantragstellung.

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Zäsur in der deutschen Leiharbeit?

Dr. Christian Häußer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Counsel in der Arbeitsrechtspraxis der international tätigen Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main.

Dürfen deutsche Tarifverträge bei der Entlohnung zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern unterscheiden? Was in der Praxis üblich ist beschäftigt aktuell den Europäische Gerichtshof (EuGH). Die jüngst veröffentlichten Schlussanträge von Generalanwalt Anthony Collins sorgten für Aufsehen und lassen nicht weniger als eine Zäsur in der deutschen Leiharbeit befürchten. (mehr …)

Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in deutsches Recht – eine verpasste Chance

RAin Dr. Tatjana Ellerbrock ist Partnerin bei Mazars Rechtsanwälte.

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sind im Interesse von Mitarbeitenden und Arbeitgebern – gleichermaßen. So ist es völlig richtig, dass es innerhalb der EU gewisse Mindeststandards gibt, die grundlegenden Arbeitsbedingungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es ist gleichermaßen richtig, dass die bisherige EU-Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 einer Reform unterzogen wurde und der europäische Gesetzgeber im Juni 2019 den europäischen Anspruch an transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen neu justiert hat. Was wir in Sachen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erleben, ist aber in jedem Falle verbesserungswürdig. (mehr …)

BAG hält an seiner Rechtsprechung fest: Ein Betriebsrat, der nach Planungsabschluss einer Betriebsstillegung gegründet wird, kann nicht die Aufstellung eines Sozialplans verlangen

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck ist tätig bei Rödl & Partner in Nürnberg.
RAin/FAinArbR Cornelia Schmid leitet das Arbeitsrechtsteam bei Rödl & Partner in Nürnberg.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält an seiner Rechtsprechung aus den Jahren 1981 (BAG vom 20.04.1982 – 1 ABR 3/80) und 1991 (BAG vom 22.10.1991 – 1 ABR 17/91) fest. In der zugrundeliegenden Entscheidung (BAG vom 08.02.2022 – 1 ABR 2/21) musste sich das BAG mit der Frage auseinandersetzen, zu welchem Zeitpunkt ein Betriebsrat bestehen muss, um die Aufstellung eines Sozialplans erzwingen zu können. (mehr …)

Aktuelles vom BAG zum Wiedereinstellungsanspruch

RA Christian Schnurrer ist Associate im Münchener Büro von Reed Smith und Mitglied der Labor & Employment Group.

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des BAG (BAG vom 25.05.2022 – 6 AZR 224/21) bietet Anlass, sich mit den Grundsätzen des Wiedereinstellungsanspruchs allgemein und im Rahmen einer Insolvenz zu beschäftigen. Zudem könnte das Urteil eine Weiterentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung andeuten. (mehr …)

BAG schafft Klarheit: Keine Änderung der Darlegungs- und Beweislasten im Überstundenvergütungsprozess

RAin Kerstin Helmerich ist Associate im Frankfurter Büro von Simmons & Simmons und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich mit Urteil vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) seine bisherige Rechtsprechung zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten im Überstundenvergütungsprozess bestätigt.

Die Grundsätze des BAG waren in Folge des sog. „Stechuhr-Urteils“ des EuGH vom
14. Mai 2019 (C-55/18) durch das Arbeitsgericht Emden mit Teilurteil vom 9. November 2020 (2 Ca 399/18) in Frage gestellt worden. Die Bestätigung des Urteils des Arbeitsgericht Emden hätte zu einer entscheidenden Umverteilung der Darlegungs- und Beweislasten zuungunsten der Arbeitgeber führen können, die noch kein nach der Rechtsprechung des EuGH erforderliches „objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem“ eingeführt haben. (mehr …)