Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Ohne Umweg zum Kartellschadensersatz

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

Kartellschadensersatzklagen haben stark zugenommen. Aktuelles Beispiel ist die Klagewelle im sog. Zuckerkartell. Um im Klagefall zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zu vermeiden, sollte die (schieds-)gerichtliche Zuständigkeit für Kartellstreitigkeiten bereits bei der Vertragsgestaltung geregelt werden.

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BAG: Leiharbeitnehmer zählen auch für die Unternehmensmitbestimmung mit

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

Mit Beschluss vom 4. November 2015 (7 ABR 42/13) setzt das Bundesarbeitsgericht seine neue Rechtsprechung fort, nach der bei der Zahl der Arbeitnehmer eines Betriebs und Unternehmens auch Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sein können. Danach zählen diese nun auch bei der Bildung von Aufsichtsräten mit. (mehr …)

Delisting – das rasche Ende einer kurzen Freiheit

RA Dr. Norbert Bröcker, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

RA Dr. Norbert Bröcker, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

Nach weniger als zwei Jahren hat der Gesetzgeber eine kurze Phase großer Freiheiten beim Delisting beendet. Mit der jüngst verabschiedeten Änderung des Börsengesetzes wurden die Anforderungen an den Rückzug von der Börse neu geregelt. Möglich ist ein Delisting jetzt nur noch, wenn zugleich ein Erwerbsangebot nach dem Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) vorgelegt wird und damit jeder Aktionär die Möglichkeit hat, seine Aktien noch vor dem Delisting zu verkaufen.

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Insolvenzanfechtung: Gesetzesreform erklimmt die nächste Stufe

RA Dr. Andreas Raabe, Guckel Langholz Raabe, Hamburg

RA Dr. Andreas Raabe, Guckel Langholz Raabe, Hamburg

Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 den Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Erklärtes Ziel ist eine bessere Lastenverteilung zugunsten der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Wirtschaftsverbände wie der BDI übten zuletzt Kritik an der Praxis und den Auswirkungen des Insolvenzanfechtungsrechts. Die Risiken eines Insolvenzanfechtungsanspruchs seien unkalkulierbar und die Belastung für den Wirtschaftsverkehr und für Arbeitnehmer unverhältnismäßig geworden.

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BGH: Absage der Hauptversammlung nach ihrem Beginn

Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, FernUniversität in Hagen

Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, FernUniversität in Hagen

In den letzten Jahren wird das Hauptversammlungsprogramm von Aktiengesellschaften immer häufiger von einer (5%igen) Minderheit beeinflusst. Eine solche Minderheit kann nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass bestimmte Punkte und Beschlussvorschläge auf die Tagesordnung gesetzt werden, oder es findet gar die Versammlung selbst gem. § 122 Abs. 1 AktG auf Verlangen der Minderheit statt. Kommt der Vorstand einem entsprechenden Verlangen nicht nach, so kann die Minderheit gem. § 122 Abs. 3 AktG ihr Verlangen gerichtlich durchsetzen.

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Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam

RA Thomas Bader, maat Rechtsanwälte, München

RA Thomas Bader, maat Rechtsanwälte, München

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können und eine Änderungskündigung zur Streichung dieser Leistungen wegen des höheren Stundenlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unwirksam ist (u. a. Urteil vom 11.08.2015 – AZ. 19 Sa 819/15). Eine Leistungszulage hielt das Gericht dagegen für anrechenbar. (mehr …)

BVerfG: Tarifeinheit bleibt zunächst – aber mit Maßgaben

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anträge des Marburger Bundes, des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (Beschluss vom 06.10.2015 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15). Es fehle an gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten. Derzeit sei nicht absehbar, dass den Berufsgewerkschaften bei Fortgeltung des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. (mehr …)

EuGH: Aus für „Safe-Harbor“

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Die Entscheidung des EuGH in der Sache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-326/14) vom 6. Oktober 2015 wurde in den Tagesmedien weithin als „Urteil gegen Facebook“ dargestellt. Beim genaueren Hinsehen war Facebook zwar Anlass, aber nicht Gegenstand der Entscheidung. Trotzdem kann das Urteil des EuGH weitreichende Folgen für viele grenzüberschreitend tätige Unternehmen – auch für Facebook – haben. (mehr …)

Druck auf betriebliche Altersversorgung wächst

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich nicht nur bei Mitarbeitern einer großen Wertschätzung. Auch aus Unternehmenssicht entfaltet dieser Vergütungsbestandteil große Vorteile. Schließlich bindet die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter effektiv an das Unternehmen, da Anwartschaften erst nach fünf Jahren unverfallbar werden und mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit an Wert gewinnen.

Diese positive Sichtweise droht jedoch einem kritischeren Blick zu weichen. Zum einen leiden Unternehmen, die sich für eine Direktzusage entschieden haben, unter steigenden finanziellen Belastungen im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Zum anderen werden die absehbaren Änderungen im Betriebsrentengesetz dazu führen, dass die betriebliche Altersversorgung als Mittel zur Mitarbeiterbindung weniger attraktiv sein wird. (mehr …)