Laut einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union hat der Generalanwalt Jean Richard de la Tour in seinen Schlussanträgen vom 28.4.2022 vorgeschlagen, das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 18.08.2020 – 1 ABR 43/18 (A)) damit zu beantworten, dass bei der Umwandlung einer ursprünglich dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterfallenden deutschen Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE = Societas Europaea) der gesonderte Wahlgang für Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zwingend sei. Auch eine für die Rechtsform der SE typische Beteiligungsvereinbarung zwischen Management und besonderem Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer könne von diesem Prinzip nicht abweichen. (mehr …)