Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung in der Liquidation einer GmbH

RA Dr. Anja von Alemann, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

RA Dr. Anja von Alemann, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Mit dem Urteil des BGH vom 10. 12. 2013 – II ZR 53/12, DB 2014 S. 410 liegt nach einschlägiger Rspr. aus den vergangenen Jahren eine weitere höchstrichterliche Entscheidung zu den Grundsätzen der sog. wirtschaftlichen Neugründung vor. Mit dem aktuellen Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Spruchpraxis und gibt darüber hinaus weitere Richtlinien für die Auslegung des Begriffs der wirtschaftlichen Neugründung an die Hand, indem er erstmals zu der Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf eine Gesellschaft in Liquidation Stellung nimmt.

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Leiharbeit – Equal pay und Ausschlussklauseln

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

RA, FAArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin

Nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch in der Rechtsprechung der letzten Jahre kommt dem Thema „Leiharbeit“ einige Bedeutung zu. Zum einen hat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. 12. 2011 neue Rechtsfragen aufgeworfen (vgl. etwa Ludwig, Rechtsboard vom 4. 12. 2013). Zum anderen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass die von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) geschlossenen Tarifverträge unwirksam sind (BAG vom 14. 12. 2010 – 1 ABR 19/10, DB0407999), den equal pay-/equal treatment-Grundsatz (Schlechterstellungsverbot) in den Fokus gerückt: Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher grundsätzlich (mindestens) die in dessen Betrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren. Zum Nachteil des Leiharbeitnehmers abweichende Vereinbarungen sind nach § 9 Nr. 2 AÜG unwirksam, es sei denn, ein – wirksamer – Tarifvertrag ließe sie zu. (mehr …)

Kartellrechtlicher Schadensersatzprozess – OLG Hamm zur Einsicht in Kronzeugenanträge

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. Carsten Grave, Partner, Linklaters LLP, Düsseldorf

Das OLG Hamm hat es mit Beschluss vom 26. 11. 2013 – 1 VAs 116/13 u. a. einem Zivilgericht gestattet, für Zwecke eines kartellrechtlichen Schadensersatzprozesses Einsicht in Kronzeugenanträge zu nehmen. Es setzt damit einen Kontrapunkt zur kürzlichen kronzeugen-freundlichen Entscheidungspraxis des AG Bonn (Beschluss vom 18. 1. 2012 – 51 Gs 53/09, Pfleiderer) und des OLG Düsseldorf (22. 8. 2012 – V-4 Kart 5+6/11 OWi, Kaffeeröster).

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Korrektur der Gesellschafterliste durch den GmbH-Geschäftsführer

RA Dr. Kolja Petrovicki, LL.M. (UPenn), Partner, SKW Schwarz, Frankfurt/M.

RA Dr. Kolja Petrovicki, LL.M. (UPenn), Partner, SKW Schwarz, Frankfurt/M.

Zwei Aspekte spielen in der Praxis des GmbH-Rechts eine große Rolle: die Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen und die Gesellschafterliste. Beide betreffen die Eigentümerstellung an GmbH-Anteilen, die potenzielle Erwerber bei Unternehmenskäufen stets genau unter die Lupe nehmen. Schwerwiegende Ungereimtheiten – sofern nicht mit vernünftigem Aufwand reparabel – können zu einem Scheitern des ganzen Deals führen.

Der BGH hat mit Urteil vom 17. 12. 2013 – II ZR 21/12, DB 2014 S. 233) Rechtssicherheit geschaffen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Gesellschafterversammlung „auf Vorrat“ einen Teilungsbeschluss mit folgendem Wortlaut gefasst: „Gesellschafterin X kann die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile ganz oder in mehreren Teilen an Y übertragen, ohne dass es einer nochmaligen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedarf“. Später trat X per Abtretungsvertrag einen Teilgeschäftsanteil an Y ab. Der Notar reichte sodann eine Gesellschafterliste beim Handelsregister ein, die Y als Eigentümerin des Teilgeschäftsanteils nannte. (mehr …)

EuGH: Direktlinks auf geschützte Werke nicht urheberrechtlich beschränkt

RA Fabian Seip, Counsel, Hengeler Mueller, Berlin

RA Fabian Seip, Counsel, Hengeler Mueller, Berlin

Der EuGH hat am 13. 2. 2014 im Fall Svensson (Az. Rs. C-466/12) entschieden: Es ist urheberrechtlich zulässig, ohne Zustimmung des Rechtsinhabers einen direkten Hyperlink auf ein geschütztes Werk zu setzen. Das Urteil ist von überragender Bedeutung für die weitere Entwicklung des Internet. Ein Link auf ein Werk – z. B. auf einen Zeitungsartikel –, das auf einer anderen Internetseite veröffentlich wurde, ist keine erneute öffentliche Wiedergabe i. S. der europäischen Richtlinie über bestimmte Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG). Urheberrechtlicher Nutzer ist allein derjenige, der den Artikel zum Abruf bereithält, hier also der Zeitungsverlag. Nur dieser ist dafür verantwortlich, die Zustimmung der Autoren einzuholen. Ein Link verweist auf den bereits veröffentlichten Artikel, macht ihn aber nicht einem „neuen Publikum“ zugänglich.

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Settlement-Verfahren in Kartellbußgeldverfahren – Merkblatt des Bundeskartellamts

RA Dr. René Grafunder, LL.M. (Brügge), Linklaters LLP, Düsseldorf

RA Dr. René Grafunder, LL.M. (Brügge), Linklaters LLP, Düsseldorf

Sog. Settlements – also die einvernehmliche Beendigung von Kartellbußgeldverfahren – haben in der Verfolgungspraxis des Bundeskartellamtes eine überragende Bedeutung, denn durch beschleunigte Verfahren und reduzierte Bußgelder entlasten sie sowohl die Kartellbehörde als auch die betroffenen Unternehmen. Kartellverfahren, in denen nicht zumindest mit einem der Beteiligten ein Settlement erzielt wird, sind inzwischen die Ausnahme. Aktuelles Beispiel ist die Einigung mit fünf Brauereien von „Fernsehbieren“ auf ein Bußgeld von mehr als EUR 100 Mio.

Das Bundeskartellamt hat die in der Praxis entwickelten Grundsätze des Settlement-Verfahrens nun in einem Merkblatt zusammengefasst.

Der Kern des Verfahrens ist ein Anerkenntnis des zur Last gelegten Sachverhalts sowie die Verhängung eines Bußgeldes in vorbesprochener Höhe. Nicht Gegenstand des Vergleiches ist hingegen die Frage, ob überhaupt ein Kartellverstoß vorliegt. Dieser wird vielmehr mit dem (Kurz‑)Bußgeldbescheid, der das Settlement-Verfahren abschließt, rechtsverbindlich festgestellt.

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Handel mit Gebrauchtsoftware – BGH klärt Voraussetzungen

FAin Urheber- und Medienrecht  Alexandra Heÿn, Partnerin, AMPERSAND Rechtsanwälte LLP, München

FAin Urheber- und Medienrecht Alexandra Heÿn, Partnerin, AMPERSAND Rechtsanwälte LLP, München

Der Streit um die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software und seine speziellen Ausprägungen beschäftigt seit Jahren zahlreiche Gerichte. Während die Softwarehersteller mit allen Mitteln versuchen, den Handel mit gebrauchter Software einzuschränken oder ganz zu unterbinden, versuchen Gebrauchtsoftwarehändler die gesetzlich zulässigen Handlungsoptionen auszuschöpfen, auch wenn sie dadurch gegen vertragliche Beschränkungen der Softwarehersteller verstoßen, deren Wirksamkeit immer wieder auf dem Prüfstein steht.

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LAG Köln: Nachtarbeitszuschläge für Betriebsräte auch ohne Nachtarbeit

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

Die Überschrift führt zu einem Störgefühl. Kann es sein, dass ein Arbeitnehmer Nachtzuschläge erhält, obwohl er gar nicht nachts gearbeitet hat? Kann diese Ungleichbehandlung dadurch gerechtfertigt werden, dass ein Betriebsratsmitglied Betriebsratstätigkeiten übernommen hat?

Die 12. Kammer des LAG Köln hatte genau zu diesen Fragen am 19. 12. 2013 (Az. 12 Sa 682/13, DB0648347) zu entscheiden.

Das Betriebsratsmitglied war teilweise (3,5 Stunden täglich) von seinen Arbeitspflichten entbunden, um Betriebsratstätigkeiten auszuüben. Vor Aufnahme des Betriebsratsamts war der Arbeitnehmer in der Logistik tätig, nahm seine tägliche Arbeit – wie alle vergleichbaren Kollegen– an fast jedem Tag um oder vor 4.00 Uhr morgens auf und verdiente daher Nachtzuschläge. Mit der Übernahme des Betriebsratsamts wurde der Arbeitnehmer nicht nur teilfreigestellt; zudem wurde zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart, dass der Arbeitnehmer künftig täglich erst ab 6.00 Uhr im Betrieb anwesend sein solle, um eine bessere Erreichbarkeit für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Der Großteil der Arbeitnehmer (außerhalb der Logistik) begann den Arbeitstag erst ab 10.00 Uhr. (mehr …)

Rechtsschutz für Auslandsinvestitionen – Das ICSID der Weltbank

RA Dr. Sabine Konrad, Partnerin, McDermott Will & Emery LLP, Frankfurt/M.

RA Dr. Sabine Konrad, Partnerin, McDermott Will & Emery LLP, Frankfurt/M.

Investitionen im Ausland sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.  Neben Währungs- und wirtschaftlichen Risiken spielt auch das sog. politische Risiko eine große Rolle.  Viele Unternehmen sichern das Risiko durch staatliche Eingriffe (wie z. B. eine Enteignung) geschädigt zu werden ab, u. a. durch die bekannten Investitionsgarantien des Bundes (PWC und EulerHermes; AGA-Portal) oder MIGA, der Multilateral Investment Guarantee Agency der Weltbank.

Neben diesen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung (die gebührenpflichtig sind und damit mit erheblichen Kosten verbunden sein können) hat die Bundesrepublik in den letzten 55 Jahren ein Netz von über 100 Investitionsschutzabkommen aufgebaut. Neben diesen bilateralen Abkommen ist der Energiechartavertrag mit fast 50 Mitgliedstaaten (u. a. auch Deutschland) eines der wichtigsten Investitionsschutzabkommen.

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MiFID2/MiFIR: Politische Einigung im Rahmen der Trilog-Verhandlungen erzielt

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Nach einem mehr als zweijährigen Verhandlungsmarathon konnte Markus Ferber (CSU), verantwortlicher Berichterstatter im Europäischen Parlament für MiFID2/MiFIR, am späten Abend des 14. 1.  2014 den Durchbruch vermelden. Im Rahmen der sog. Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat wurde auch über die letzten noch offenen Punkte Einigung erzielt. Damit dürfte sichergestellt sein, dass das Gesetzgebungsverfahren für MiFID2 und MiFIR rechtzeitig vor den Europawahlen im Mai 2014 abgeschlossen werden kann. Zwar laufen derzeit noch die technischen Detailabstimmungen der Kompromisstexte, und sowohl im Rat als auch im Parlament ist noch formal Einvernehmen herzustellen, doch erscheint es derzeit ausgeschlossen, dass noch neue unüberwindbare Hindernisse auftauchen.

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