Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Zur Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Errichtung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften hat in den letzten Jahren, unter anderem bedingt durch die Flucht in die Limited, stark zugenommen. Dennoch ist sie immer wieder mit Hindernissen behaftet. Dies betrifft sowohl die Errichtung von Zweigniederlassungen einer englischen Limited, die von deutschen Gesellschaftern gegründet wurde, um die früher strengen Kapitalanforderungen bei der Errichtung einer GmbH zu umgehen und die letztlich ausschließlich in Deutschland tätig ist, als auch die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Was sonst als einfacherer Weg im Vergleich zur Errichtung einer Gesellschaft, z. B. einer GmbH gesehen wird, erweist sich oft als langwieriger und mühsamer, von hohem Verwaltungsaufwand begleiteter Prozess. Dies liegt nicht zuletzt an einer sehr uneinheitlichen Rechtspraxis der Registergerichte.

(mehr …)

Gesellschaftersicherheit in der Insolvenz – mitgegangen, mitgefangen

RA Dr. Peter de Bra, Partner, Schultze & Braun, Achern

Bei Gesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und bei denen demzufolge keine natürliche Person unbeschränkt für die Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet, werden Gläubiger der Gesellschaft primär durch die Vorschriften über die Kapitalaufbringung geschützt. So haben etwa im Falle der GmbH, die Gesellschafter die Gesellschaft mindestens mit einem Stammkapital i. H. von 25.000 € auszustatten (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Häufig allerdings wird dieses Mindeststammkapital zur Finanzierung der der Gesellschaft zugedachten Geschäftstätigkeit nicht ausreichen. Die Gesellschafter können der Gesellschaft dann von vornherein ein höheres Stammkapital in der benötigten Höhe zur Verfügung stellen. Genauso gut können sie der Gesellschaft die benötigten Gelder jedoch auch als Fremdkapital zur Verfügung stellen. Dabei kommen grundsätzlich zwei Varianten in Betracht: Zum einen können die Gesellschafter selber der Gesellschaft ein Darlehen gewähren, zum anderen können sie einen dritten Darlehensgeber – insbesondere eine Bank – veranlassen, dies zu tun. Da jener Dritte einer Gesellschaft mit beschränktem Haftungsfundus jedoch regelmäßig ohne Sicherheiten kein Darlehen gewähren wird, ist die Darlehensgewährung durch den Dritten typischerweise durch die Gesellschafter – dann häufig in Form einer Bürgschaft – zu besichern.

Whistleblowing nach Kündigung – eine gefährliche Revanche

RA, FAArbR, Solicitor  Tobias Neufeld, LL.M., Partner, Allen & Overy LLP, Düsseldorf

Wie das LAG Schleswig-Holstein jüngst entschied, kann pflichtwidriges Whistleblowing zur gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers führen, obwohl an einen solchen Antrag strenge Anforderungen zu stellen sind. Ausschlaggebend war vor allem, dass die Anzeige des Arbeitnehmers bei der Bundesagentur für Arbeit wegen Kurzarbeit-Missbrauchs eine Revanche für eine vorherige Kündigung seitens des Arbeitgebers war.

Der als Vertriebsingenieur Beschäftigte war wegen eines Freizeitunfalls für mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Genesung wurde für ihn Kurzarbeit Null angeordnet. Vor Ablauf der Kurzarbeit kündigte der Arbeitgeber mit der Begründung, zwei Kollegen des Ingenieurs hätten gedroht, bei dessen Rückkehr ihrerseits zu kündigen. Nur wenige Tage nach der Kündigung und ohne vorherige Rücksprache zeigte der Ingenieur den Arbeitgeber bei der Bundesagentur wegen Missbrauchs der Kurzarbeit an. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Die zuvor vor dem Arbeitsgericht Lübeck erhobene Kündigungsschutzklage des Ingenieurs hatte Erfolg. Der Arbeitgeber legte dagegen Berufung ein und beantragte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. (mehr …)

Stalking kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BAG hat klargestellt, dass Stalking grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellt, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen kann (BAG vom 19. 4. 2012 – 2 AZR 258/11, DB0470836)

 Wer einer bestimmten Person bewusst und wiederholt nachstellt, verwirklicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur den Straftatbestand der Nachstellung § 238 StGB. Der Täter verletzt dadurch auch seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, indem er durch die Belästigungen beharrlich den Betriebsfrieden stört.

 In der Regel wird allerdings ein solches Verhalten zuvor vom Arbeitgeber erfolglos abgemahnt werden müssen. Die Abmahnung hat die Funktion, den Arbeitnehmer zu warnen und ihm unmissverständlich klar zu machen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht. Gleichwohl bedarf es nach der Entscheidung des BAG nicht unbedingt einer förmlichen Abmahnung. Die Warnfunktion könne im Falle von Stalking auch in anderer Art und Weise genüge getan werden. (mehr …)

Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Vorübergehende Überlassung – Der Nebel beginnt sich zu lichten

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Im Kalenderjahr 2011 hat der Gesetzgeber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in vielerlei Hinsicht reformiert. Anlass für die Reform war einerseits der Zwang zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie Leiharbeit bis zum 5. 12. 2011, andererseits jedoch auch die teilweise sehr intensive Berichterstattung über vermeintliches Lohndumping durch Leiharbeit. Aber auch die vollumfängliche Geltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht osteuropäische EU-Mitgliedstaaten zum 1. 5. 2011 hat den Gesetzgeber dazu bewogen, das AÜG zu überarbeiten.

Ein Baustein der Gesetzes-Reform ist die Neufassung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nunmehr „vorübergehend“ erfolgen muss. Im Gegensatz dazu war es bisher zulässig, Arbeitnehmer unbefristet zu überlassen. Mit der zeitlichen Einschränkung auf eine vorübergehende Überlassung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, zu verhindern, dass Stammarbeitnehmer eines Betriebs durch Leiharbeitnehmer substituiert werden.

Leider hat es der Gesetzgeber – sei es unbewusst oder bewusst – versäumt, den Begriff „vorübergehend“ zu definieren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die einzige Unsicherheit, mit der der Gesetzgeber den Anwender des Gesetzes allein lässt. (mehr …)

MiFID2/MiFIR Update: Entwürfe der ECON-Stellungnahmen liegen vor

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Zu den im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie einer ergänzenden, unmittelbar anwendbaren Verordnung (MiFIR) liegen mittlerweile Entwürfe der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) vor. Der „Draft Report“ zu MiFID2 datiert vom 16. 3. 2012, der „Draft Report“ zu MiFIR vom 27. 3. 2012. Federführender Berichterstatter („Rapporteur“) für dieses Regulierungsvorhaben ist der deutsche Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU). Die beiden Draft Reports sind am 25. 4. 2012 im ECON-Ausschuss diskutiert worden, eine Frist für das Einbringen etwaiger weiterer Änderungsvorschläge läuft bis 10. 5. 2012. Voraussichtlich Anfang Juli 2012 soll dann im ECON-Ausschuss über die Stellungnahmen abgestimmt werden. 

(mehr …)

Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber – aber eine Auskunftsempfehlung für Arbeitgeber

Dr. Gudrun Germakowski, RAin, FAinArbR, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Ein abgelehnter Bewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, warum er den erhofften Arbeitsplatz nicht erhalten hat.

Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG schreiben einen solchen Anspruch auch dann nicht vor, wenn kein Grund für die fehlende Berücksichtigung des Bewerbers ersichtlich ist. Dies sagt die Entscheidung des EuGH vom 19. 4. 2012 (Az.: C-415/10 „Meister“, DB0470840). Dem Urteil liegt eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugrunde. (mehr …)

Supranationale Rechtsformen: Neue Pläne für die Europäische Stiftung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Die Europäische Kommission hat am 8. 2. 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, durch die eine Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – „FE“) als supranationale europäische Rechtsform geschaffen werden soll.

Die Idee zur Schaffung einer Europäischen Stiftung ist nicht unbedingt neu. Der Gedanke einer eigenständigen europäischen Rechtsform wird seit längerem für diverse Gesellschaftsformen diskutiert. Umgesetzt wurde davon bereits die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – „SE“), die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – „SCE“) sowie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung („EWIV“). Geplant ist auch die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – „SPE“) für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Umsetzung hat sich jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Mitgliedstaaten immer wieder verzögert.

(mehr …)

Tilgung eines abgetretenen Gesellschafterdarlehens – Rückerstattung in der Insolvenz?

RA/FA f. GesellR Michael K. Schneider, Partner, Raupach & Wollert-Elmendorff, Stuttgart

Was passiert, wenn eine dem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kurz vor der Insolvenz an einen Dritten abgetreten wird und die Gesellschaft die Darlehensforderung begleicht? Kann der Insolvenzverwalter in diesem Fall – so als hätte die Abtretung nicht stattgefunden – gegenüber dem Gesellschafter die Anfechtung erklären und Rückzahlung verlangen?

Nach Auffassung des OLG Stuttgart, welches sich kürzlich mit dieser Rechtsfrage zu befassen hatte, ist dies nicht der Fall. In seinem Urteil vom 8. 2. 2012 – 14 U 27/11 stellt das Gericht klar, dass sowohl die Anfechtung als auch die Geltendmachung des Rückgewähranspruchs nur gegenüber dem Abtretungsempfänger erfolgen können. 

Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde: (mehr …)

Doppelsicherheiten in der Insolvenz

RA Dr. Uwe Goetker, Partner, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 1. 11. 2008 bestand erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Frage, ob ein Gesellschafter bei der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Insolvenzmasse erstatten muss. Der BGH hat diese Frage nun mit Urteil vom 1. 12. 2011 – IX ZR 11/11, DB 2011 S. 2832 entschieden und eine Erstattungspflicht, gestützt auf eine analoge Anwendung des § 143 Abs. 3 InsO, bejaht.

Die T-GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) erhielt ein Darlehen von der S-Bank. Zur Sicherung bestellte ihr Alleingesellschafter Grundschulden an Grundstücken, die in seinem Eigentum standen. Zusätzlich war das Darlehen durch eine Sicherungsübereignung von Fahrzeugen besichert, die im Eigentum der Schuldnerin standen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin verwertete der später klagende Insolvenzverwalter die Fahrzeuge, zahlte den Verwertungserlös an die S-Bank aus und begehrte sodann von dem beklagten Gesellschafter Erstattung des ausgekehrten Verwertungserlöses zur Insolvenzmasse.

(mehr …)