Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

OLG Düsseldorf spricht Machtwort in Sachen Konzessionsabgabe Gas

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung in der Beschwerdesache GAG Gasversorgung Ahrensburg GmbH vom 19. 10. 2011 ein (allerdings wohl erst vorläufiges) Machtwort zu der seit Jahren sehr umstrittenen Frage gesprochen, ob ein Netzbetreiber im Bereich Gas gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 2 KAV dem Netznutzungsentgelt die Konzessionsabgabe entsprechend einer im Konzessionsvertrag festgelegten Mengengrenze für die Einstufung als Lieferungen an Tarifkunden (entsprechend § 2 Abs. 7 KAV im Bereich Strom) oder aber stets die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden hinzugerechnet werden darf. (mehr …)

Kein absoluter Gebietsschutz für Exklusivlizenzen im Satellitenfernsehen

RA Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im Oktober 2011 entschied der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Football Association Premier League vs. QC Leisure und andere, C-403/08, und Karen Murphy vs. Media Protection Service Ltd, C-429/08 (AfP 2011 S. 462), dass territoriale Exklusivlizenzen für die Satellitenübertragung von Fußballspielen mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar sind. Darüber hinausgehende Beschränkungen für den Vertrieb und die Nutzung von Dekoderkarten, durch die ein absoluter Gebietsschutz und eine Marktaufteilung erreicht werden sollen, verstoßen aber nach der Entscheidung gegen das EU Kartellrecht. Nationale Gesetze, aufgrund derer solche Beschränkungen durchgesetzt werden könnten, verstoßen gegen die Dienstleistungsfreiheit. (mehr …)

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Helfen neue gesetzliche Regelungen?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bereits zum 1. 7. 2008 ist das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten, das die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bezweckt. Im Wesentlichen sieht das PflegeZG zwei arbeitnehmerseitige Ansprüche vor, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der sozialpolitisch vorrangig erwünschten häuslichen Pflege zu fördern. So regelt § 2 des PflegeZG, dass ein Arbeitnehmer berechtigt ist, wegen eines akut eingetretenen familiären Pflegefalls bis zu zehn Tage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Darüber hinaus sieht § 3 des PflegeZG einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegezeit, nämlich auf befristete (maximal 6-monatige) unbezahlte Freistellung zur Betreuung oder Sterbebegleitung je pflegebedürftigem nahen Angehörigen vor.

Offensichtlich hat der Gesetzgeber angesichts der demographischen Entwicklung und des steigenden Bedarfs, insbesondere für häusliche Betreuung, die gesetzlichen Regelungen des PflegeZG nicht für ausreichend erachtet. Daher hat der Bundestag am 20. 10. 2011 mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Einführung der sog. „Familienpflegezeit“ beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. 1. 2012 in Kraft treten. Es soll neben den bereits vorhandenen Regelungen des PflegeZG die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei teilweisem Lohnausgleich ermöglichen. (mehr …)

Englisch als Verfahrenssprache vor deutschen Gerichten

Dr. Martin Illmer, MJur (Oxford), Wiss. Referent, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Am 9. 11. 2011 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG, BT-Drucks. 17/2163) durchgeführt. Dazu waren von den Fraktionen benannte Sachverständige geladen, zu denen der Autor gehörte. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der sich verschärfende Wettbewerb nicht mehr nur um das anwendbare Recht, sondern auch um den in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten von den Parteien frei wählbaren Gerichtsstand. Da die englische Sprache die unangefochtene lingua franca des internationalen Wirtschaftsverkehrs ist, haben Gerichtsstände, an denen in englischer Sprache verhandelt wird, und Schiedsgerichte (vor denen die Verhandlungssprache frei wählbar ist) in diesem Wettbewerb einen natürlichen Vorteil. Der Rechtsstreit kann dort in der Vertrags- und Verhandlungssprache der Parteien geführt werden. Da die Parteien häufig einen Gleichlauf von Gerichtsstand und anwendbarem Recht anstreben, wird durch die Wahl eines solchen Gerichtsstandes auch das dortige materielle Recht gestärkt. Diesen Wettbewerbsnachteil aufgrund der Verfahrenssprache möchte der Gesetzentwurf beseitigen.

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Kein gutgläubiger Erwerb eines aufschiebend bedingt abgetretenen GmbH-Anteils

RA Dr. Alexander Veith, Partner, Allen & Overy LLP

Eine bedeutsame Frage für die M&A-Praxis ist mit Beschluss des BGH vom 20. 9. 2011 (II ZB 17/10, DB 2011 S. 2481) geklärt worden: ob ein aufschiebend bedingt abgetretener GmbH-Anteil vor Bedingungseintritt gutgläubig durch einen Dritten erworben werden kann.

In der Praxis werden Geschäftsanteile häufig aufschiebend bedingt abgetreten, z. B. wenn die Zustimmung einer Kartellbehörde erforderlich ist oder um die Zahlung des Kaufpreises sicherzustellen. Die Abtretung wird dann erst mit Zustimmungserteilung oder Kaufpreiszahlung wirksam. Bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingung bleibt der Veräußerer Eigentümer des Geschäftsanteils. Nach allgemeinem Zivilrecht sind weitere Verfügungen des Veräußerers in dieser Schwebezeit gegenüber dem Erwerber unwirksam (§ 161 Abs. 1 BGB). Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb sollen jedoch entsprechende Anwendung finden (§ 161 Abs. 3 BGB). Inwiefern die genannten Normen einen gutgläubigen Erwerb eines Geschäftsanteils durch einen Dritten in der Schwebezeit zwischen der Abtretung des Geschäftsanteils und dem Bedingungseintritt ermöglichen, ist umstritten.

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Kein Interessenkonflikt bei Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Wurde im Konzern zwischen zwei GmbHs ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen und ist die durch diesen Vertrag begünstigte GmbH Mehrheitsgesellschafterin der anderen, war lange Zeit unklar, ob die Entscheidung über die Kündigung des Vertrages der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung obliegt und ob die herrschende Gesellschafterin im letzteren Fall stimmberechtigt ist. Aus ihrem Eigeninteresse als begünstigte Partei wurde teilweise geschlossen, dass sie dem Stimmverbot aus § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG unterliegt. In der Praxis wurde die Entscheidung bisher aber häufig den Geschäftsführern überlassen. (mehr …)

Aktuelle EuGH-Entscheidung zur Patentierbarkeit

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Mit seinem Urteil vom 18. 10. 2011 hat der EuGH (Rs. C-34/10) entschieden, dass grundsätzlich ein Verfahren zur Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen von der Patentierung für die wissenschaftliche Forschung auszuschließen ist, wenn hierdurch die menschlichen Embryonen zerstört werden. Nicht von diesem Ausschluss umfasst sind nach Ansicht der Richter allerdings Erfindungen, die therapeutische oder diagnostische Zwecke verfolgen und auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen angewandt werden. (mehr …)

Bonuszahlungen in der Finanzkrise

 

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAin/FAinARbR Daniela Gunreben, , Rödl & Partner Nürnberg

Im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise sind zahlreiche Geldinstitute in die Kritik geraten. Im Fokus stehen insbesondere die Finanzmanager und Investmentbanker, die weitgehend für die Krise verantwortlich gemacht werden. In der Öffentlichkeit besteht daher häufig Unverständnis darüber, dass diese trotz der Finanzkrise umfangreiche Bonuszahlungen verlangen. Aber haben Bänker trotz gefühlter Ungerechtigkeit hierauf in der Krise einen Anspruch? (mehr …)

MiFID 2: Neue Regeln für Finanzmärkte und Wertpapierdienstleistungen

RA Dr. Markus Lange, Partner, Head of Financial Services Legal, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M.

Am 20. 10. 2011 hat die EU-Kommission Vorschläge für eine weitergehende Regulierung von Finanzmärkten und Wertpapierdienstleistungen vorgelegt. Anknüpfungspunkt sind die bestehenden Regeln der RL über Märkte für Finanzinstrumente (RL 2004/39/EG vom 21. 4. 2004; Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID“). Das vorhandene Regelungsgerüst der MiFID soll zwar bestehen bleiben, inhaltlich ist aber eine grundlegende Überarbeitung beabsichtigt (die Kommission spricht selbst von einer „Neufassung“). Hinzu kommen soll eine – zu gegebener Zeit unmittelbar anwendbare – Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – „MiFIR“). Dies ist zu berücksichtigen, wenn im allgemeinen Sprachgebrauch (und auch hier) vereinfachend und schlagwortartig von „MiFID II“ die Rede ist. Den aktuellen Vorschlägen vorausgegangen war eine öffentliche Konsultation seitens der EU-Kommission („MiFID-Review“, Konsultationspapier vom 8. 12. 2010).

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Han­deln­den­haf­tung des Geschäftsführers bei wirt­schaft­li­cher Neu­gründung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Trotz Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spielt im Wirtschaftsleben der Kauf von Vorratsgesellschaften nach wie vor eine wichtige Rolle, stellen Vorratsgesellschaften doch eine einfache und rasche Möglichkeit zum Aufbau einer Gesellschaft dar. Unter Vorratsgesellschaft versteht man eine Gesellschaft, die entweder von einem Unternehmen selbst oder einem kommerziellen Dienstleister gegründet wurde, zu dem Zweck, sie selbst zu einem späteren Zeitpunkt schnell einsetzen oder einem Erwerber, z. B. einem Investor aus dem Ausland, rasch zur Verfügung stellen zu können. (mehr …)