Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Hick-Hack in der Zeitarbeit

RA/FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, Partner bei CMS Hasche Sigle, Köln

Zahlreiche Leiharbeitnehmer haben aufgrund der Entscheidung des BAG vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593), nach der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, ihren Arbeitgeber aus dem Equal-Treatment-Grundsatz in Anspruch genommen. Probleme bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bereitet aber die Tatsache, dass das BAG die Tarifunfähigkeit der CGZP ausdrücklich nur für die Zeit ab dem 7. 12. 2009 festgestellt hat. Nur bei fehlender Tariffähigkeit ist aber von einer Geltung des Equal-Pay bzw. Equal-Treatment-Gebots auszugehen. Denn nur dann war die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V. (AMP) und der CGZP nicht in der Lage, die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers zu beseitigen.  (mehr …)

Governance Kodex für Familienunternehmen

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Im vergangenen Jahr hat eine private Initiative eine überarbeitete Fassung des Governance Kodex für Familienunternehmen vorgestellt, dessen Rolle seither kontrovers diskutiert wird. Ihren Ursprung findet die Debatte um gute Corporate Governance im Bereich der börsennotierten Publikumsgesellschaften, für die der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wesentliche Regelungen festlegt. Mit den börsennotierten Gesellschaften richtet der Kodex sich jedoch primär an eine in puncto Rechtsform und Strukturen relativ homogene Gruppe von Unternehmen. Familienunternehmen, d. h. unter dem bestimmenden Einfluss einer oder mehrerer Familien stehende Unternehmen, existieren hingegen in allen erdenklichen Rechts- und Finanzierungsformen sowie den unterschiedlichsten Größenordnungen.

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Patronatserklärung – Auf dem Weg zu mehr Rechtsklarheit

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Neben den vielbeachteten kürzlichen Entscheidungen des BGH zu Auslegungsfragen hinsichtlich Patronatserklärungen, zum einen zu Kündigungsmöglichkeiten in der Krise der Tochtergesellschaft (BGH-Urteil vom 20. 9. 2010 – II ZR 296/08, DB 2010 S. 2381) und zum anderen zur Geeignetheit von Patronatserklärungen zur Abwendung der Insolvenzreife der Tochtergesellschaft (vom 19. 5. 2011 – XI ZR 9/10) haben sich auch einige Obergerichte mit Themen rund um die Patronatserklärung befasst. Die Gerichte füllen dabei eine Lücke, die mangels gesetzlicher Regelung der Patronatserklärung gerade in Zeiten der Krise deutlich zu Tage trat. Das OLG Düsseldorf befasste sich in seinem Urteil vom 28. 12. 2010 (I 16 U 28/09, DB 2011 S. 106) sowohl mit der Wirksamkeit von Patronatserklärungen als auch mit Fragen zur Haftung und zum Haftungsumfang des Patrons im Fall der Insolvenz der begünstigten Tochtergesellschaft. (mehr …)

Arbeitnehmerüberlassung – Quo Vadis?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RA/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Personalleasing, Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Praxis nutzt verschiedene Begriffe, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Grundlage dafür wurde durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstmals 1972 geschaffen und mehrfach, zuletzt im Rahmen der Hartz-Reform in 2002 mit endgültiger Wirkung zum 1. 1. 2004 wesentlich geändert. Die früher nur befristet zulässige Überlassung wurde fortan dauerhaft ermöglicht. Die Grundsätze des „Equal-Pay“ und „Equal-Treatment“ wurden eingeführt. (mehr …)

BGH fällt Grundsatzurteil zum Schadensersatz bei Kartellverstößen

Philipp Werner, Partner, McDermott Will & Emery

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery, Brüssel

In einem richtungsweisenden Grundsatzurteil hat der BGH am 28. 6. 2011 – KZR 75/10 entschieden, dass sich Mitglieder eines Kartells gegen Schadensersatzansprüche mit dem Einwand verteidigen können, dass die Kläger den entstandenen Schaden über höhere Preise an eine nachgelagerte Marktstufe durchgereicht haben (sog. „passing-on defence“). Zugleich hat der BGH entschieden, dass auch indirekte Abnehmer Schadensersatz wegen des Kartellverstoßes verlangen können. (mehr …)

Ehegatte des Arbeitnehmers als Empfangsbote

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder zeigt die betriebliche Praxis, dass Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt werden, einem nicht anwesenden Arbeitnehmer „auf den letzten Drücker“ eine Kündigung wirksam zustellen zu müssen, um diese fristwahrend zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Art und Weise der Zustellung sich anbietet, um nachweisbar den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens zu bewerkstelligen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass die Zustellung nicht an den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern an eine dritte Person erfolgt. Handelt es sich hierbei um den Ehegatten des Arbeitnehmers so gilt dieser in der Regel als Empfangsbote, so dass sich der – zu kündigende – Arbeitnehmer bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten so behandeln lassen muss, als ob die Kündigung an ihn selbst zugestellt worden wäre. (mehr …)

Keine Hemmung bei De-Facto-Vergaben

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein Vertrag von Anfang unwirksam, wenn die Vergabestelle einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einen Nachprüfungsverfahren festgestellt wurde (sog. De-Facto-Vergabe). Die Unwirksamkeit einer De-Facto-Vergabe kann nach Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (bzw. 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde. (mehr …)

Erweiterte Verkäuferhaftung bei Verbrauchsgütern

RA Jörg Schielein, LL.M., Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Der EuGH hat mit einer Entscheidung zum Haftungsumfang bei mangelhaften Verbrauchsgütern Stellung zu einer im deutschen Recht seit langem umstrittenen Rechtsfrage bezogen. Dabei ging es darum, ob den Verkäufer bei der Nachlieferung einer mangelfreien Sache i. S. des § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB auch die Kosten für den damit verbundenen Ein- und Ausbau der mangelhaften bzw. anschließend der mangelfreien Sache zu ersetzen hat. Bislang hatte der BGH die Auffassung vertreten, dass dies im deutschen Recht nicht Teil des Anspruchs auf Nacherfüllung wäre (Parkettstäbe-Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 15. 7. 2008 – VIII ZR 211/07, DB 2008 S. 8 [LS]). Nachdem der BGH nunmehr Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Rechtsauffassung hatte, hat er mit Beschluss vom 14. 1. 2009 (VIII ZR 70/08, DB 2009 S. 8) dem EuGH entsprechende Auslegungsfragen zur Klärung vorgelegt. (mehr …)

Lizenzvereinbarungen zwischen „Start-ups“ und „großen“ Vertragspartnern

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

Kooperationen zwischen kleinen Unternehmen (häufig „Start-ups“) einerseits und „großen Partnern“ andererseits stellen die Vertragsparteien häufig vor die Situation, dass durch den „kleineren Partner“ ein neuer Technologieansatz eingebracht wird, welcher nur unter Zuhilfenahme der finanziellen und technischen Möglichkeiten des großen Unternehmens auch zur Marktreife entwickelt werden kann. Dabei sind die „Start-ups“ auf die finanziellen Erträge aus der Verwertung des entwickelten Know-hows wirtschaftlich angewiesen. (mehr …)

Zum Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Ausgleich nach Squeeze-out

Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

RA Dr. Patrick Hohl, Partner bei BMH Bräutigam & Partner, Berlin

Auf die Klagen zweier früherer Wella-Aktionäre hat der BGH eine Grundsatzentscheidung zum Schicksal von Ausgleichszahlungen bei einem Squeeze-out gefällt. Nach dem Urteil können die Minderheitsaktionäre bei einem Squeeze-out neben der angemessenen Barabfindung nicht auch noch den festen Ausgleich beanspruchen, soweit die Ausgleichsansprüche bis zum Zwangsausschluss nicht mehr fällig werden. (mehr …)