Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

BGH sorgt für Rechtssicherheit

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Mit Erleichterung haben sicher etliche Existenzgründer und andere Inhaber einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) einen kürzlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, der eine wichtige Frage im Hinblick auf den Übergang von UG zur GmbH höchstrichterlich klärt. Die Unternehmergesellschaft war als Antwort auf die englische „Limited“ Ende 2008 durch das so genannte MoMiG eingeführt worden. Oft als „kleine GmbH“ bezeichnet, erfreut sie sich seitdem vor allem bei Gründerinnen und Gründern, die wenig Finanzmittel zur Verfügung haben, großer Beliebtheit. (mehr …)

Haftung gegenüber GmbH-Mitgesellschaftern für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

RA Dr. Patrick Oliver Nordhues, McDermott Will & Emery LLP, Düsseldorf

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 5. 4. 2011 – II ZR 279/08 (DB0422015) entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank einer Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, persönlich haftet. Dies gilt auch dann, wenn der Mitgesellschafter später im Rahmen einer Kapitalerhöhung nahezu sämtliche Anteile an der Gesellschaft erwirbt. (mehr …)

Entscheidung zur Patronatserklärung bei Zahlungsunfähigkeit

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Mit Leitsatzurteil des Neunten Senats (BGH Urteil vom 19. 5. 2011 – IX ZR 9/10, DB 2011 S. 1326) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausdrücklich festgestellt, dass eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft, noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers beseitigt. (mehr …)

Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Ein Szenario, das sich so oder ähnlich täglich in deutschen – insbesondere konzernangehörigen – Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gründen trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivitäten oder Teile davon zukünftig von einem anderen Standort aus zu erbringen. Das operative Geschäft wird am ursprünglichen Standort beendet und an einem neuen Standort wieder aufgenommen. Ist dies mit der Übertragung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel vom ursprünglichen Unternehmen/Arbeitgeber auf ein anderes (ggf. konzernangehöriges) Unternehmen verbunden, so stellt dies in aller Regel einen Betriebsübergang dar. (mehr …)

Energiewende durch den Markt

RA Christian Marthol, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Die Reaktor-Katastrophe von Fukushima hat zu einem rasanten Anstieg der Nachfrage nach so genannten „Ökostrom“-Produkten geführt. Neben den reinen Grünstromhändlern, die die Nachfrage zeitweise gar nicht mehr decken konnten, haben vor allem auch regionale Anbieter von dem Nachfrageboom profitiert. Daher verwundert es nicht, dass Energieversorger diese Entwicklungen des Nachfragemarktes durch Direktvermarktungsmodelle aufgreifen. Die unmittelbare Belieferung aus einer lokalen, effizienten und regenerativen Erzeugungsanlage entspricht in besonderem Maße dem Bedürfnis nach Transparenz, Umweltschutz und lokaler Wertschöpfung. (mehr …)

Patentschutz in Europa

RA Klaus-Heiner Lehne, MdEP, Brüssel

Ein Langzeitprojekt scheint langsam in die Zielgerade zu kommen. Die Kommission hat überarbeitete Vorschläge zum einheitlichen Patentschutz in Europa vorgelegt. Damit nähert sich das Prestigeprojekt für den Innovationsstandort Europa seiner endgültigen Kontur. Nachdem Italien und Spanien dauerhaft auf der Bremse gestanden hatten, forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, den Weg der so genannten Verstärkten Zusammenarbeit einzuschlagen. Mit diesem Verfahren kann eine Allianz der Willigen ein Gesetzgebungsverfahren durchführen, ohne auf alle 27 Mitgliedstaaten warten zu müssen. Das ist dann wichtig, wenn aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses im Rat jeder einzelne Mitgliedstaat ein Veto-Recht hat und die Rechtsentwicklung im Binnenmarkt stoppen kann. (mehr …)

Kurzer Blick auf die Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes

RA Peter Homberg, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff

In Deutschland regelt das Arbeitnehmererfindergesetz die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich patent- und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen – wobei die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in einen gerechten Ausgleich gebracht werden sollen. Entscheidend für die weiteren Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers (hier insbesondere auch für die Frage der Vergütungsverpflichtung) ist dann die Einordnung entweder als Diensterfindung oder als  freie Erfindung. (mehr …)

Kommunen müssen Öko-Autos beschaffen

RA Holger Schröder, Rödl & Partner, Nürnberg

Mit der am 12. 5. 2011 in Kraft getretenen sog. „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung“ (BGBl. Teil I Nr. 21, S. 800 ff.) müssen öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Städte und Gemeinden, umweltfreundliche Straßenfahrzeuge beschaffen. Die Verpflichtung gilt für den Kauf von Pkw, Nutzfahrzeugen und Bussen, deren geschätzter Auftragswert den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert (allgemein: 193.000 € bzw. in den Sektorenbereichen Trinkwasser-/Energieversorgung oder Verkehr: 387.000 €) überschreiten. (mehr …)

Die Gesellschafterliste – ein Dauerthema

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Eigentlich sollte die Einführung des Gutglaubensschutzes für die Gesellschafterlisten im Zuge der GmbH-Reform durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG), in Kraft seit 1. 11. 2008, eine Erleichterung für den Rechtsverkehr bringen. Betrachtet man jedoch die zahlreichen und nicht enden wollenden Entscheidungen und Aufsätze rund um die Gesellschafterliste, so mag die Frage erlaubt sein, ob die Gesetzesänderung nicht mehr Themen aufgeworfen als sie gelöst hat. Anders als z. B. das Grundbuch genoss die Gesellschafterliste einer GmbH, die im Handelsregister einsehbar ist, bis zur Gesetzesänderung keinen sogenannten Gutglaubensschutz. (mehr …)

Immer Schwierigkeiten mit befristeten Arbeitsverhältnissen

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RAìn/FAArbR Daniela Gunreben bei Rödl & Partner, Nürnberg

Seit Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes im Jahre 1985, welches dann im Jahre 2001 durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) abgelöst wurde, gibt es Unklarheiten, ob und mit welcher Begründung Befristungen von Arbeitsverträgen zulässig sind. Gerade auch die Mangold-Entscheidung zum § 14 Abs. 3 TzBfG a. F. durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 22. 11. 2005 verdeutlichte, dass das deutsche Arbeitsrecht nicht vom europäischem Recht abgelöst betrachtet werden kann. Der § 14 Abs. 3 TzBfG und damit die sachgrundlose unbeschränkte Befristung für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr war wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wegen Altersdiskriminierung unzulässig. Herr Mangold konnte sich wirksam auf die unbefristete Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses berufen. Der Gesetzgeber fasste – den europarechtlichen Ausführungen des EuGH folgend – den § 14 Abs. 3 TzBfG am 1. 5. 2007 neu. Ob die Neufassung den Anforderungen des EuGH nunmehr stand hält, ist aber noch nicht abschließend geklärt.