Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Auch im öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern kann ein Konzernbetriebsrat errichtet werden

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte

Nach § 54 BetrVG kann für Konzerne ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Hierfür bedarf es der Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte oder – sofern in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat besteht – der Betriebsräte. In der Praxis stellt sich insoweit immer wieder die Frage, ob ein Konzernbetriebsrat auch dann errichtet werden kann, wenn es sich um einen öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern handelt, also die Konzernspitze ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ist. Denn nach § 130 BetrVG ist das Betriebsverfassungsgesetz auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nicht anwendbar. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom 26. August 2020 noch einmal klargestellt hat, steht diese Vorschrift der Errichtung eines Konzernbetriebsrats in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern jedoch nicht entgegen. Vielmehr kann auch dort ein Konzernbetriebsrat errichtet werden (BAG v. 26. August 2020 – 7 ABR 24/18). (mehr …)

Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Aufgrund der fortwährenden Infizierung mit dem Corona-Virus stellt sich aus arbeits- und versicherungsrechtlicher Sicht die Frage, ob die Infizierung mit dem Virus als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten der Heilbehandlung aufkäme und nicht die Krankenversicherung. Nicht zu vernachlässigen ist, dass im Zusammenhang mit Covid-19 die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Beginn der Covid-19-Pandemie verstärkt Anzeigen auf Verdacht einer beruflich bedingten Erkrankung erhalten haben. (mehr …)

2. Führungspositionen-Gesetz, Familienauszeit für Vorstände und weitere Entwicklungen: Wie die Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen fördern will

RAin Ines Keitel, Clifford Chance, Frankfurt

Das 2015 in Kraft getretene Führungspositionen-Gesetz sollte die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen fördern. Der Aufsichtsrat von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen muss sich danach aktuell zu jeweils mindestens 30% aus Frauen und Männern zusammensetzen (fixe Quote). Bei Gesellschaften, die lediglich börsennotiert oder mitbestimmt sind, muss der Aufsichtsrat dagegen lediglich eine Zielgröße für Vorstand und Aufsichtsrat festlegen (flexible Quote). (mehr …)

Bundeskartellamt nimmt Betrieb des Wettbewerbsregisters auf

RA Dr. Florian Huerkamp, MJur (Oxford), Herbert Smith Freehills LLP, Düsseldorf

Das Bundeskartellamt hat am 25.03.2021 den lang erwarteten Startschuss für das bundesweite Wettbewerbsregister gegeben. Staatsanwaltschaften und weitere Behörden, die künftig elektronisch Rechtsverstöße an das Register übermitteln, ebenso wie öffentliche Auftraggeber als Auskunftsberechtigte können sich ab sofort registrieren. Sechs Monate, nachdem das BMWi die Anwendbarkeit der neuen Regeln im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wird es dann ernst für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

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Corona-Schnelltests im Arbeitsalltag

RAin Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rödl & Partner, Eschborn

Die Bundesregierung hat die ersten Corona-Schnelltests für Laien zugelassen. Da die Corona (Schnell-)Tests nunmehr für jedermann käuflich erhältlich sind und bald zum Alltag gehören werden, stellt sich die Frage, ob die verpflichtende Anordnung von Tests durch den Arbeitgeber im Betrieb arbeitsrechtlich zulässig ist. Der Einsatz und die Anordnung von Coronatests im Arbeitsalltag ist strittig. Arbeitgeber befinden sich hierbei in einem Spannungsfeld – denn was arbeitsrechtlich im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft geboten erscheint, kann vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer kritisch sein. (mehr …)

Sind Uber-Fahrer und Crowdworker Arbeitnehmer? Gig Economy wirft arbeitsrechtliche Prinzipien über den Haufen

Charlotte von Erdmann und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, RITTERSHAUS Rechtsanwälte

Die sogenannte „Gig Economy“ ist auf dem Vormarsch: Ob es um Taxidienste, Essenslieferanten, Putztätigkeiten oder das Einsammeln von Elektrorollern geht – onlinebasierte Auftragsarbeiten sind gefragter denn je. Die neue Plattformökonomie fördert in Zeiten der „Sharing Economy“ und der Digitalisierung nicht nur innovative Unternehmensmodelle, sondern ermöglicht auch flexible Formen des (Neben-)Erwerbs. Aufwind hat sie insbesondere durch die Covid-19-Pandemie erhalten. Dabei hebt die rasante Entwicklung der onlinegesteuerten Dienstleistungen die Regeln des Arbeitsrechts aus den Angeln. Die Kernfrage lautet: Wann sind die Heerscharen digital vernetzter und beauftragter Arbeitskräfte klassische Angestellte? Wann genießen sie den Schutz tradierter Arbeitnehmerrechte? (mehr …)

Regierungsentwurf zum Lieferkettengesetz – neue Compliance Pflichten für Unternehmen

RA Dr. Marc Ruttloff, Partner / RA Dr. Eric Wagner, Partner, Gleiss Lutz

Mit dem Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 01.03.2021 endet vorerst das zähe Ringen um einen Kompromiss für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regulierung. Betroffen sollen ab dem 01.01.2023 zunächst inländische Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmern sein, ab 2024 sollen die Anforderungen auch für Unternehmen mit regelmäßig mindestens 1.000 Arbeitnehmern gelten. Statt konkreter Handlungspflichten normiert der Gesetzentwurf eher vage Organisations- und Veröffentlichungspflichten – für Unternehmen stellt sich die Frage, was zukünftig im Compliance Bereich mit Blick auf Lieferketten zu beachten ist.

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Überstundenvergütung nun doch für Besserverdiener?!

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Im Zusammenhang mit der – nicht einvernehmlichen – Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden nahezu automatisch Überstundenklagen erhoben. Oftmals gewinnt man dabei das Gefühl, dass die Klageerhebung nur dazu dient, den „Vergleichstopf“ größer zu machen; während der bestehenden Arbeitsverhältnisse jedenfalls werden von den Mitarbeitern nur selten Überstundenvergütungen verlangt. Dies gilt im ganz besonderen Maße für die Arbeitnehmer, die nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung als „Besserverdiener“ gelten, also solche, deren Jahresvergütung die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung überschreitet. Nur zur Verdeutlichung: die Beitragsbemessungsgrenze Rente West liegt im Jahr 2021 bei EUR 7.100,00 brutto pro Monat, also EUR 85.200,00 pro Jahr. (mehr …)

BAG stärkt Entgeltgleichheit für Frauen und Männer

RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter und RAin/FAinArbR Annette Rölz, Friederich Graf von Westphalen & Partner mbB, Frankfurt/M.

Fällt das Entgelt einer Frau geringer als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Entgelt männlicher Kollegen in vergleichbarer Position aus, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 22 AGG vorliegt. (mehr …)

Gute Nachricht für Investoren und Arbeitnehmer insolventer Unternehmen – BAG/EuGH beschränken Haftung bei Betriebserwerb aus Insolvenz

RA/FAArbR Dr. Sascha Grosjean, Dentons Europe LLP, Düsseldorf

Viele Experten sagen für die nächste Zeit eine Insolvenzwelle voraus. Nicht jede Insolvenz führt jedoch zur vollständigen Stilllegung des betroffenen Unternehmens und seiner Betriebe. In vielen Fällen finden sich Käufer, die den Geschäftsbetrieb – oder zumindest Teile davon – erwerben, um diese dann profitabel fortzuführen. Eine solche Fortführung gestaltet sich für Betriebserwerber umso schwieriger, je mehr Altschulden zu übernehmen sind. Als besonders kritisch stellen sich insofern Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung dar, die auch bei mittelständischen Unternehmen oft hohe Millionenbeträge ausmachen. Spielen die Altersversorgungspflichten schon bei Betriebskäufen außerhalb der Insolvenz eine hervorgehobene Rolle für die Kaufpreisfindung, so können sie für den Erwerb eines ohnehin bislang wirtschaftlich schwachen Betriebs aus der Insolvenz einen echten „Deal-Breaker“ darstellen. (mehr …)