In Spanien gelten neue Corporate-Governance-Richtlinien. Mit dem Gesetz „31/2014“ reformiert der spanische Gesetzgeber das bisherige Gesetz über Kapitalgesellschaften und weitet die Haftung für riskante Entscheidungen von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans („Board of Directors“ und in einigen Fällen für die „Managing Directors“) deutlich aus. Zugleich erhöht sich die Verantwortung dieser für die Kontrolle von Führungskräften . Dies ist eine Reaktion auf die Finanz- und Schuldenkrise, die nach Ansicht der politisch Verantwortlichen auch auf eine überhöhte Risikobereitschaft und unzureichende Kontrollen zurückzuführen ist.