Nachdem das BMJV zunächst im August 2019 den viel beachteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt hatte, rückt die seit langer Zeit größte Reform des deutschen Wirtschaftsstrafrechts einen weiteren Schritt näher: Am 22.04.2020 wurde nunmehr unter neuem Titel der finale RefE eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vorgestellt. Das wesentliche Element der anstehenden Neuerungen wird weiterhin den Namen „Gesetz zur Sanktionierung verbandsbezogener Straftaten (Verbandssanktionengesetz – VerSanG)“ tragen.