Das Europäische Parlament hat am 11. 12. 2012 den Regelungsrahmen für einen neuen einheitlichen Patentschutz in der EU verabschiedet. Der seit 40 Jahren andauernde Streit über diese einheitliche Lösung wird durch das verabschiedete „EU-Patentpaket“ beendet. Das geschieht nicht i. S. aller EU-Staaten. Italien und Spanien haben sich an der Lösung nicht beteiligt und wehren sich derzeit, wohl aber vergeblich, beim Europäischen Gerichtshof gegen den Alleingang der anderen EU Staaten.
Im Wesentlichen beinhaltet das EU-Patentpaket ein „Unionspatent“, das über die Landesgrenzen hinaus in 25 EU-Staaten Geltung haben wird. Ferner ist ein „Unionspatentgericht“ vorgesehen, das zentral für Patentstreitigkeiten mit Gerichtsgewalt über 25 EU-Saaten ausgestattet ist. Das Unionspatentgericht wird auf die Grundlage eines internationalen Übereinkommens gestellt, während sich die Rahmenbedingungen für das neue Unionspatent und die zugehörigen Sprachenreglungen in gesonderten EU-Verordnungen finden. Die EU erhofft sich mit dem neuen EU-Patentsystem, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Japan gestärkt wird. Die Erlangung von europaweitem Patentschutz soll günstiger und einfacher werden, was vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Gute kommen soll.