Handel mit Gebrauchtsoftware – BGH klärt Voraussetzungen

FAin Urheber- und Medienrecht  Alexandra Heÿn, Partnerin, AMPERSAND Rechtsanwälte LLP, München

FAin Urheber- und Medienrecht Alexandra Heÿn, Partnerin, AMPERSAND Rechtsanwälte LLP, München

Der Streit um die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software und seine speziellen Ausprägungen beschäftigt seit Jahren zahlreiche Gerichte. Während die Softwarehersteller mit allen Mitteln versuchen, den Handel mit gebrauchter Software einzuschränken oder ganz zu unterbinden, versuchen Gebrauchtsoftwarehändler die gesetzlich zulässigen Handlungsoptionen auszuschöpfen, auch wenn sie dadurch gegen vertragliche Beschränkungen der Softwarehersteller verstoßen, deren Wirksamkeit immer wieder auf dem Prüfstein steht.

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