Das BAG hat mit seiner jüngsten Entscheidung vom 20. 3. 2012 nach dem Lebensalter der Arbeitnehmer gestaffelte Urlaubsansprüche endgültig „beerdigt“. Die Vorinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, hatte die Staffelung noch durchgehen lassen. Dagegen hatte bereits das LAG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 18. 1. 2011 dem BAG den Weg zu einer Unwirksamkeit der Staffelungen gewiesen: Dem LAG Düsseldorf hatte der Manteltarifvertrag Einzelhandel vorgelegen, der eine Urlaubsstaffelung enthielt, nach der der Urlaubsanspruch zwischen dem zwanzigsten und dem dreißigsten Lebensjahr um 6 Werktage ansteigen sollte. » weiterlesen