Die Fälle, in denen beleidigende Facebook-Beiträge oder der Klick auf den Gefällt-mir-Button zur Abmahnung oder Kündigung führen, häufen sich. Erstmals hat nun ein Gericht klären müssen, ob der Arbeitgeber wegen Bemerkungen auf einer privaten Facebook-Pinnwand fristlos kündigen darf.
Die Arbeitnehmerin war als Sicherheitsmitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitgeber setzte sie in der Filiale eines Mobilfunkunternehmens („X“) ein. Sie schrieb auf ihrer Facebook-Pinnwand:
„Boah kotzen die mich an von X, da sperren sie mir einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat. Und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner. Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter.“
Ob die Arbeitnehmerin diese Aussagen nur ihren „Freunden“ oder allen Facebook-Nutzern zuganglich gemacht hatte, blieb im Prozess streitig. Binnen 5 Stunden leitete ein Facebook-„Freund“ die Bemerkung an X weiter, der sich beim Arbeitgeber beschwerte. Dieser wollte eine fristlose Kündigung aussprechen. Da die Mitarbeiterin schwanger war, bedurfte die Kündigung der behördlichen Zustimmung, die nur in einem „besonderen Fall“ erteilt werden kann. Das Gewerbeaufsichtsamt erteilte die Zustimmung. Dagegen erhob die Mitarbeiterin vor dem Verwaltungsgericht Klage. Gleichzeitig beantragte sie Prozesskostenhilfe, die nur gewährt wird, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. » weiterlesen