BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden durch vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen gehemmt

RA Andreas Börding, Dentons Europe LLP, Berlin

Ausschlussfristen sind ein bewährtes Mittel in vielen Arbeitsverträgen, um angesichts der in der Regel dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist schnell Rechtsfrieden zu schaffen. Zum Teil sind sie einstufig formuliert und verlangen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist bei der anderen Vertragspartei geltend zu machen sind. Üblich sind aber auch zweistufige Ausschlussfristen, welche zusätzlich im Falle der Ablehnung oder des Ausbleibens einer Antwort verlangen, dass der auf erster Stufe geltend gemachte Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt wird. » weiterlesen