Nach der im Jahre 2009 beschlossenen OGAW IV-Richtlinie (2009/65/EG), deren Vorgaben in Deutschland zum 22. 6. 2011 in nationales Recht umgesetzt worden sind, beabsichtigt die Europäische Union eine weitere Überarbeitung des Rechts der Investmentfonds. Mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf der OGAW V-Richtlinie (COM [2012] 350/2) werden die regulatorischen Themenkomplexe der Verwahrstelle, der Managervergütung und der Sanktion von Gesetzesverstößen aufgegriffen bzw. umfassend überarbeitet. Neben einer noch tiefer gehenden Harmonisierung der europäischen Rahmenbedingungen für Investmentfonds soll zusätzlich die Herstellung eines rechtlichen Gleichlaufs des OGAW- und des AIFM- Regimes erreicht werden.