Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat kürzlich den Referentenentwurf der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht. Die Novelle soll am 1. 1. 2013 in Kraft treten. Sie betrifft im Wesentlichen die Fusionskontrolle. Weitere wichtige Änderungen beziehen sich auf die Rechte im Kartellordnungswidrigkeitsverfahren.
Fusionskontrolle
Die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen wird an die europäische Fusionskontrolle angepasst. Das GWB übernimmt das ökonomisch ausgerichtete Untersagungskriterium der „erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ (engl. significant impediment to effective competition oder kurz „SIEC“). Nach geltendem Recht ist ein Zusammenschluss gem. § 36 Abs. 1 GWB vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten war; dieser Tatbestand wird künftig – ebenso wie auf europäischer Ebene – als Regelbeispiel beibehalten. Die neue Vorschrift soll die Erfassung komplexer Oligopolprobleme verbessern. Mit ihr wird eine Verschiebung der Prüfung von Marktstrukturen auf tatsächliches Verhalten der Unternehmen im Wettbewerb einhergehen. Die Verfahren könnten damit aufwändiger werden, die Ergebnisse allerdings auch besser. Anders als die europäische Fusionskontrolle hält das GWB an den gesetzlichen Vermutungen für Marktbeherrschung fest. Die Schwelle für die vermutete Einzelmarktbeherrschung wird auf einen Markanteil von 40% angehoben.