Brexit und Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Die britische Entscheidung, die EU zu verlassen, hat eine Vielzahl von Auswirkungen. Diese werden auch das Gesellschaftsrecht betreffen, weil das common law in Zukunft eine weniger prominente Rolle spielen wird. Es bleibt abzuwarten, was dies für die gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht – man denke nur an die Aktionärsrechterichtlinie und die SUP – bedeuten wird.

Britische Gesellschaftsformen haben dem europäischen Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder neue Impulse gegeben. Zu nennen sind hier u.a. die klassischen Fälle Daily Mail (Rs. C-81/87) und Centros (Rs. C-212/97). Spätestens die Entscheidung in der Rs. Überseering (C-208/00) war der Ausgangspunkt für den Siegeszug der Gründungstheorie und führte zu einem erheblichen Popularitätsgewinn der britischen Limited, welche in großem Umfang auch von deutschen Gründern für im Wesentlichen deutsche Unternehmungen und Geschäftsideen genutzt wurde.

» weiterlesen

Private Enforcement Richtlinie – Kritische Anmerkungen zum Kompromissvorschlag des Rates

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

In den Rechtssachen Pfleiderer (EuGH-Urteil vom 14. 6. 2011 – Rs. C-360/09; hierzu Kersting, JZ 2012 S. 42) und DonauChemie (EuGH-Urteil vom 6. 6. 2013 – Rs. C-536/11, DB0603061; hierzu Kersting, JZ 2013 S. 737) entwickelte der EuGH aus dem primärrechtlichen Effektivitätsprinzip das Gebot der Einzelfallabwägung bei Entscheidungen über Akteneinsichtsgesuche in Kronzeugendokumente. Dennoch sieht auch der nunmehr veröffentlichte Kompromissvorschlag für eine Richtlinie über private Schadensersatzklagen in Art. 6 Abs. 5 den vollständigen und einzelfallunabhängigen Ausschluss von Kronzeugenerklärungen von der Akteneinsicht vor. Zudem will der Entwurf in Art. 6 Abs. 1 “Gepflogenheiten im Bereich des Schutzes der internen Unterlagen von Wettbewerbsbehörden” von den Bestimmungen der Richtlinie unberührt lassen. Dies erscheint fragwürdig, da eine pauschale Übernahme einer Verwaltungspraxis erfolgt, ohne dass deren Rechtmäßigkeit oder Zweckhaftigkeit hinterfragt wird. Zudem ist unklar, welche “Gepflogenheiten” genau gemeint sind. Im Hinblick auf den gänzlichen Ausschluss von Kronzeugenunterlagen von der Offenlegungsmöglichkeit gilt: Da der Richtliniengesetzgeber dem nationalen Gesetzgeber nichts gebieten darf, was diesem das Primärrecht verbietet, ist diese Regelung selbst primärrechtswidrig. Nur eine Regelung, welche zumindest im Ausnahmefall auch die Möglichkeit einer Offenlegung von Kronzeugendokumenten erlaubt, ist primärrechtskonform.

» weiterlesen