Unterbeteiligungen als Schenkung unter Lebenden

RA/StB/FBIStR Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

Am 29. 11. 2011 hat der BGH (II ZR 306/09, DB 2012 S. 394) entschieden, dass die Einräumung von Unterbeteiligungen an einer Gesellschaft, die aufschiebend bedingt auf den Tod des Gesellschafters geschieht, eine Schenkung unter Lebenden darstellt und nicht in den Nachlass fällt, da die Zuwendung mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, durch den die jeweilige Unterbeteiligung entsteht, vollzogen ist i. S. von §§ 2301 Abs. 2, 518 Abs. 2 BGB.

Anlass für diese Entscheidung war der Streit über den Nachlass des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld. Dieser hatte im Jahre 2001 in einem notariellen Vertrag die folgende Regelung getroffen: Die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung wurde als seine Alleinerbin eingesetzt. Außerdem wurde einer weiteren Stiftung, der Siegfried Unseld Stiftung, unentgeltlich und aufschiebend bedingt auf seinen Todesfall diverse Unterbeteiligungen i. H. von je 30% an anderen zugehörigen Gesellschaften eingeräumt. Nach seinem Tode ein Jahr später kam es zum Streit darüber, ob es sich bei diesem Rechtsgeschäft um eine Schenkung unter Lebenden handelt oder eine Verfügung von Todes wegen, d. h. ob die Beteiligungen letztendlich in den Nachlass fallen und dementsprechend einen höheren Pflichtteilsanspruch auslösen. » weiterlesen

Darlehen als zulässige Gegenleistung bei Ausgliederung

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Das OLG München hat kürzlich (Beschluss vom 15. 11. 2011 – 31 Wx 482/11) zu der umwandlungsrechtlichen Frage Stellung genommen, ob bei der Ausgliederung von Vermögen zur Aufnahme durch eine andere Gesellschaft dem übertragenden Rechtsträger neben der Gewährung von Geschäftsanteilen und Mitgliedschaftsrechten auch ein Darlehen als Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden darf. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Einzelkaufmann das gesamte Vermögen seines Betriebs im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf eine GmbH übertragen wollte. Bei der GmbH sollte die Aufnahme dieser Vermögensgesamtheit eine Kapitalerhöhung von 25.000 auf 100.000 € bewirken, wobei dem Einzelkaufmann im Gegenzug zur Vermögensübertragung ein neuer Geschäftsanteil in Höhe von 75.000 € gewährt werden sollten. Soweit der tatsächliche Wert des übertragenen Vermögens den Nennbetrag des Geschäftsanteils übersteigt, sollte der Differenzbetrag laut des Ausgliederungsvertrages wie ein von der Gesellschaft gewährtes Darlehen behandelt werden. » weiterlesen

Kein Interessenkonflikt bei Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

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Wurde im Konzern zwischen zwei GmbHs ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen und ist die durch diesen Vertrag begünstigte GmbH Mehrheitsgesellschafterin der anderen, war lange Zeit unklar, ob die Entscheidung über die Kündigung des Vertrages der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung obliegt und ob die herrschende Gesellschafterin im letzteren Fall stimmberechtigt ist. Aus ihrem Eigeninteresse als begünstigte Partei wurde teilweise geschlossen, dass sie dem Stimmverbot aus § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG unterliegt. In der Praxis wurde die Entscheidung bisher aber häufig den Geschäftsführern überlassen. » weiterlesen

Zur Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters in der Hauptversammlung

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Mit Leitsatzurteil des Zweiten Senats (BGH-Urteil vom 19. 7. 2011 – II ZR 124/10 (DB 2011 S. 2137) hat der BGH entschieden, dass die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts fallen. In dem vorliegenden Fall hatten Aktionäre des größten Kreditinstituts Deutschlands mit Sitz in Frankfurt/M. per Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage diverse Hauptversammlungsbeschlüsse desselbigen angegriffen, da die Einladung zur Hauptversammlung Bedingungen für die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern enthielt. » weiterlesen

Einführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

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Am 15. 7. 2011 ist eine Änderung des Umwandlungsgesetzes in Kraft getreten, durch die eine weitere Möglichkeit für einen sogenannten Squeeze-out im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung geschaffen wurde. Über einen Squeeze-out können Minderheitsaktionäre vom Hauptaktionär gezwungen werden, ihm ihre Anteile gegen eine angemessene Barabfindung zu übertragen. Hauptaktionäre können damit ihre Konzernstruktur bereinigen. Zulässig bleibt das Squeeze-out-Verfahren weiterhin nur, wenn die übernehmende Gesellschaft eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eine Societas Europaea (SE) ist. » weiterlesen

Zur Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre

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Mit Beschluss des Zweiten Senats (BGH, Beschluss vom 28. 6. 2011 – II ZB 2/10, DB0425973) hat der BGH seine zuletzt vertretene Auffassung wiederholt und unter Berufung auf eine vorangegangene Entscheidung erneut festgestellt, dass es bei der Bemessung einer Barabfindung für außenstehende Aktionäre auf den durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntmachung der jeweiligen Strukturmaßnahme ankommt. » weiterlesen

Entscheidung zur Patronatserklärung bei Zahlungsunfähigkeit

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Mit Leitsatzurteil des Neunten Senats (BGH Urteil vom 19. 5. 2011 – IX ZR 9/10, DB 2011 S. 1326) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausdrücklich festgestellt, dass eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft, noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers beseitigt. » weiterlesen

Keine Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

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Mit Urteil vom 25. 1. 2011 (Az. II ZR 196/09, DB 2011 S. 462) stellte der BGH fest, dass der Geschäftsführer nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG haftet, wenn er die Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern sowie rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach Eintritt der Insolvenzreife leistet. In dem vorliegenden Fall hatte der von dem Insolvenzverwalter auf Ersatz der geleisteten Zahlungen verklagte Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft rückständige Steuern und rückständige Sozialversicherungsbeiträge an das zuständige Finanzamt beziehungsweise eine gesetzliche Krankenkasse geleistet. » weiterlesen