Bekommt Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Der Fahrplan der EU steht!

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

Die EU-Kommission hat kürzlich unter Führung des Generaldirektorats Justiz ihre Roadmap zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens veröffentlicht (http://hbfm.link/351). In diesem auch als „Inception Impact Assessment“ bezeichneten Report beschreibt sie die Hintergründe, die sie zur Schaffung eines unionsweit einheitlichen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens bewegten und welche Optionen hier zur Verfügung stehen.

Zudem hat sie am 23.03.2016 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eröffnet, die den Beteiligten Gelegenheit gibt, ihre Ansichten zu den allgemeinen Grundsätzen und Standards zu äußern, die sicherstellen, dass die nationalen Insolvenzrechte mit Blick auf grenzüberschreitende Sachverhalte effizient funktionieren (http://hbfm.link/368).

Im Folgenden wird die Zielsetzung der EU-Kommission dargestellt und welche Eckpunkte ein geplanter Legislativvorschlag enthalten könnte.

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