Unzulässige Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Bank

RA Dr. Johannes Deiß, Partner, NEUWERK Rechtsanwälte, Hamburg

Der für die Musterfeststellungsklage zuständige 4. Zivilsenat des OLG Braunschweig hat es mit Beschluss vom 12.12.2018 abgelehnt, eine seitens der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. (SfB) gegen die Volkswagen Bank GmbH erhobene Musterfeststellungsklage bekannt zu machen (Az. 4 MK 2/18).

Die SfB hatte bereits mit Inkrafttreten der Neuregelungen gleich am 01.11.2018 eine Musterfeststellungsklage eingereicht und mit dieser u.a. die Feststellung begehrt, dass die von der Volkswagen Bank im Rahmen des Abschlusses von Verbraucherdarlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt hätten, sodass die jeweilige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen habe.

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Neue DIS-Schiedsgerichtsordnung ab 01.03.2018

RA Dr. Johannes Deiß, Partner / RAin Johanna Graf, NEUWERK Rechtsanwälte, Hamburg

Um den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht zu werden, hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ihre Schiedsgerichtsordnung nach 20 Jahren umfassend modernisiert. Am 01.03.2018 ist die neue 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung in Kraft getreten (abrufbar unter www.disarb.org). Die neuen Regeln sollen insbesondere die Verfahrenseffizienz steigern, die Verfahrenskosten reduzieren und der zunehmenden Komplexität der Streitigkeiten Rechnung tragen. Mit dem DIS-Rat für Schiedsgerichtsbarkeit wird ein neues Gremium eingeführt. 

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