Am 01.12.2014 ist ein neues Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz in Wettbewerbsfragen in Kraft getreten, welches einen umfassenden Austausch von Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden der Parteien ermöglicht. Das Abkommen, welches eine neue Dimension der internationalen Zusammenarbeit in Kartellfragen etabliert, dürfte v.a. Auswirkungen auf Compliance-Strategien von Unternehmen mit Zweigniederlassungen und/oder Tochterunternehmen in der Schweiz haben, aber auch auf andere Unternehmen, die in der Schweiz intensiv wirtschaftlich tätig sind.