Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sind im Interesse von Mitarbeitenden und Arbeitgebern – gleichermaßen. So ist es völlig richtig, dass es innerhalb der EU gewisse Mindeststandards gibt, die grundlegenden Arbeitsbedingungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es ist gleichermaßen richtig, dass die bisherige EU-Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 einer Reform unterzogen wurde und der europäische Gesetzgeber im Juni 2019 den europäischen Anspruch an transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen neu justiert hat. Was wir in Sachen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erleben, ist aber in jedem Falle verbesserungswürdig. » weiterlesen